Der für den “Tiergartenmord” zu lebenslanger Haft verurteilte Wadim Krassikow wurde durch eine Anordnung des Generalbundesanwaltes freigelassen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) teilte mit, dass diese Entscheidung aufgrund des staatlichen Interesses an der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und dem Schutz unschuldig in Russland Inhaftierter getroffen wurde.
Krassikow’s Freilassung
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) teilte am Donnerstag am Flughafen Köln/Bonn mit, dass Wadim Krassikow, der wegen des sogenannten “Tiergartenmordes” in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, durch eine Verfügung des Generalbundesanwaltes auf freien Fuß gesetzt wurde. Der Bundeskanzler erklärte, dass keinem leicht gefallen sei, die Entscheidung zu treffen, Krassikow nach wenigen Jahren Haft abzuschieben. “Diese schwierige Entscheidung wurde von den betroffenen Ressorts und der Koalition nach sorgfältiger Beratung und Abwägung gemeinsam getroffen.”
Bedeutung der Freilassung
Scholz betonte die Bedeutung dieser Entscheidung und sagte, dass das staatliche Interesse an der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzuwägen war gegen die Freiheit und das Risiko für Leib und Leben von unschuldig in Russland inhaftierten und zu Unrecht politisch inhaftierten Personen. “Deshalb war für uns wichtig, dass wir eine Schutzverpflichtung gegenüber deutschen Staatsangehörigen sowie auch die Solidarität mit den USA haben.”
Kritik an dem Gefangenenaustausch
Zuletzt stieß der Austausch von Gefangenen auf Kritik, da Deutschland und andere westliche Staaten damit eine Blaupause für willkürliche Verhaftungen und Verurteilungen in Russland liefern könnten. Die Verurteilungen der Personen, die nun aus Russland und Weißrussland im Rahmen des Gefangenenaustauschs freikamen, wurden von westlichen Beobachtern stark kritisiert und teils als absurd bezeichnet. Scholz betonte jedoch, dass der Oppositionsführer über das Vorhaben informiert wurde und dieser ihm seine Zustimmung zu den Entscheidungen der Bundesregierung ausdrücklich versichert habe.
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