HASEPOST
 
HASEPOST

Förderung des Bundes steht kurz bevor: 15 Millionen Euro für Nahverkehr im Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück / Foto: Pohlmann

Finanzieller und ideeller Schub für den Nahverkehr im Osnabrücker Land: Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) hat einen Förderantrag des Landkreises Osnabrück als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Nun wird der Antrag detailliert eingereicht und es besteht die sehr gute Chance, dass das Projekt „Mobilität im Osnabrücker Land Integriert und Nachhaltig+“, abgekürzt MOIN+, mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro zu 80 Prozent gefördert wird.

Landrätin Anna Kebschull und der Kreisausschuss des Landkreises Osnabrück als politisches Gremium begrüßten gemeinsam diese positive Nachricht zum Projekt MOIN+, so die Landrätin: „Ich bin sehr froh, dass mein Herzensthema nun weiteren Rückenwind bekommt und danke alle Beteiligten, die so viel Engagement in die Arbeit an MOIN+ investiert haben.“ Auch Geschäftsführer Werner Linnenbrink von der Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS), die an der Antragstellung beteiligt ist, freut sich über die Bestätigung: „Die Fördermittel aus Berlin sind eine große Chance für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Mobilität im Landkreis. Alle Beteiligten dürfen stolz sein, vom Bundesverkehrsministerium als Modellprojekt ausgesucht worden zu sein.“

Landkreis folgt Förderaufruf

Zur Vorgeschichte: Im August hatte das BMDV einen Förderaufruf unter dem Titel „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. 57 Anträge wurden daraufhin bundesweit gestellt, wovon nun nur sieben aktuell zur Einreichung ihrer detaillierten Unterlagen aufgefordert worden sind. Der Antrag von Landkreis Osnabrück und PlaNOS gehört dabei gemeinsam mit Augsburg und Leipzig zu den nur drei Anträgen aus Stadtregionen, die in diese finale Runde gekommen sind und die nun beste Chancen auf die Förderung haben. Dabei ist den Initiatoren wichtig, dass das Projekt „Moin+“ erst den Einstieg in ein noch umfassenderes Mobilitätskonzept für das Osnabrücker Land darstellt, an dem in Zukunft noch weitergearbeitet werden soll.

Ausweitung des Busangebots vorgesehen

Inhalt der Skizze der gemeinsamen Bewerber aus dem Osnabrücker Land sind unter anderem Schnell-Buslinien, die Einführung von On-Demand-Bussen, die Stärkung von digitalen Angeboten und die Schaffung von Mobilstationen im Landkreis. Im Detail soll es eine Ausweitung des Busangebotes um zwei Schnellbuslinien, zwei Regiobusse und zwei Takterweiterungen geben. Außerdem soll in drei Regionen im Kreisgebiet der öffentliche Nahverkehr jeweils nach direkter Anforderung, der sogenannte „On-Demand-Verkehr“ vom englischen „on demand = auf Verlangen“ erprobt werden. Der beim Landkreis Osnabrück zuständige Kreisrat Winfried Wilkens erläutert dazu: „Damit können wir erproben, ob einige in unserem Nahverkehrsplan vorgesehene zusätzliche Angebote tatsächlich auch in der Praxis funktionieren und von den Menschen angenommen werden.“

Darüber hinaus ist die Einrichtung von fünf neuen Standorten für das Carsharing geplant und im Internet soll ein Mobilitätsportal alle Angebote leicht verfügbar machen. Mit dem Erreichen der letzten Runde ist der Landkreis Osnabrück nun aufgefordert, den endgültigen Förderantrag bis spätestens 28. November einzureichen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion