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Fördertopf „Osnabrück saniert“ wird wieder aufgefüllt

Erfreuliche Nachrichten für Sanierungswillige: Für die energetische Sanierung von Bestandgebäuden in der Stadt Osnabrück stehen im Programm „Osnabrück saniert“ wieder Fördermittel zur Verfügung. Die vom Rat der Stadt Osnabrück zusätzlich eingeplanten Mittel für 2023 sind freigegeben, so dass ab dem 15. Mai wieder Förderanträge gestellt werden können.

Das Programm ist ein wichtiger Baustein, um die vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossene Klimaneutralität voranzubringen. Vor allem die Sanierung von Wohngebäuden mit hohem Wärmebedarf soll mit Hilfe der Zuschüsse erleichtert werden. Die Förderrichtlinie wurde im Herbst 2022 angepasst, sodass der Fokus jetzt besonders auf Mehrfamilienhäusern liegt.

Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten

„Der Fokus wurde auf die Mehrfamilienhäuser gelegt, da dieses Potential zur Energieeinsparung schwer zu heben ist“, so Claudia Leyers, Fachbereichsleiterin im zuständigen Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, „zudem kommt die eingesparte Energie der Mieterschaft zu Gute, die in der Regel wenig Einfluss auf die Gebäudebeschaffenheit hat.“

Für Dämmmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Austausch von Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) wird auf allen Wohngebäuden, also auch auf Ein- und Zweifamilienhäuser gefördert, sofern die PV-Anlage eine Mindestgröße überschreitet. So möchte die Stadt Osnabrück zu einer möglichst vollflächigen Ausnutzung geeigneter Dachflächen animieren und auch dem zukünftig steigenden Strombedarf Rechnung tragen.

Die Mindestgröße wird in der Regel anhand des Jahresstromverbrauchs des Antragstellers berechnet. Sofern es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt wird unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten maximal der Stromverbrauch von einer Wohneinheit zugrunde gelegt. Pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch beträgt die Mindestgröße 2,5 Kilowatt-peak (kWp) Anlagenleistung.

Beispielsweise wird bei einem Jahresstromverbrauch von 3.000 kWh eine PV-Anlage gefördert, wenn mehr als 7,5 kWp installiert werden. Die darüber liegende Leistung wird dann mit 400 Euro je kWp bezuschusst. Wird gleichzeitig in eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe investiert, kann der Zuschuss auf 500 Euro je kWp erhöht werden.

Antragsstellung erfolgt online

Gemeinnützige Vereine können für alle aufgeführten Maßnahmen ebenfalls Anträge einreichen und werden so dabei unterstützt, Vereinsgebäude auf einen zukunftsfähigen Stand zu bringen.

Die Antragstellung und der folgende Schriftverkehr werden online über das Serviceportal der Stadt Osnabrück abgewickelt. Detaillierte Förderbedingungen und der Link zum Online-Antragsformular sind unter www.osnabrueck.de/osnabrueck-saniert zu finden.

Fragen zum Förderprogramm „Osnabrück saniert“ werden dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0541 323-3245 beantwortet.


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