Selbsthilfe (Symbolbild)
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die Projekte für 2022 planen und für deren Umsetzung finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die IKK classic wenden. Die Krankenkasse unterstützt organisierte Selbsthilfe bei der Projektarbeit und stellt finanzielle Mittel zur Verfügung.
Anträge und weitere Informationen sind online verfügbar: www.ikk-classic.de/partner/leistungserbringer/selbsthilfe/niedersachsen. Die IKK classic fördert Projekte, die zielorientiert und zeitlich befristet sind. Zudem ist Voraussetzung, dass sich das Angebot auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen
richtet und dazu beiträgt die persönliche Lebensqualität zu verbessern. Die Bandbreite von förderfähigen Projekten ist groß. „Es kann beispielsweise die Erstellung einer Info-Broschüre oder auch die Durchführung von Seminaren und Vorträgen sein“, sagt Uwe
Mertens, Fachmann für Selbsthilfeförderung bei der IKK classic in Niedersachsen. „Auch digitale Angebote können die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.“
Selbsthilfe durch Corona-Pandemie stark eingeschränkt
„Die Corona-Pandemie hat sich auch im zweiten Jahr negativ auf die organisierte Selbsthilfe ausgewirkt“, berichtet Gesundheitsmanager Mertens. „Erneut konnten Gruppentreffen und viele Projektvorhaben nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Das spiegelte sich auch im deutlich reduzierten Antragsgeschehen wider.“
Regelungen für Treffen von Selbsthilfegruppen
Treffen von Selbsthilfegruppen sind mittlerweile wieder möglich, unterliegen aber immer noch einer Reihe von Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Je nachdem welche Warnstufe besteht und wie groß die Gruppe ist, sind diese Regelungen unterschiedlich streng. In Niedersachsen gilt aktuell bis zum 2. Februar die Warnstufe 3.
Selbsthilfegruppen müssen deshalb ab einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen oder im Außenbereich die 2Gplus-Regel anwenden. Der zusätzliche
Nachweis über eine negative Testung muss allerdings nur vorgelegt werden, wenn die Zahl der Teilnehmenden 70 Prozent der Personenkapazität der Einrichtung überschreitet. Dann kann auch die 2G-Regelung angewendet werden. In jedem Fall sind FFP2-Masken
und die Dokumentation der Teilnehmerdaten Pflicht. (Quelle:
https://www.selbsthilfe-buero.de/index.php?id=720)