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FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden Osnabrücks

Frau mit FFP2 Maske (Symbolbild) 

Wer das Rathaus, ein Museum oder ein anderes städtisches Gebäude betreten will, muss jetzt eine FFP2-Maske tragen. 

In allen Gebäuden der Stadt Osnabrück gilt für Besucherinnen und Besucher eine Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutzniveau. Dazu zählen neben den Stadthäusern und dem Rathaus auch alle anderen städtischen Dienststellen und Museen. Geregelt wird diese Vorschrift durch die Hausordnung. Hintergrund sind die massiv steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus.

Ausnahmen für Kinder

Ausgenommen von der Verpflichtung sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen zudem eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


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