Ausgerechnet am Silvester-Abend erreichte unsere Redaktion die Nachfrage einer Leserin, die im Nachrichtenportal FOCUS vom Rückruf angeblich gefährlicher Feuerwerksartikel gelesen hatte.
Hersteller meldete sich bereits am 6.12. zur Problematik
Eine Recherche unserer Redaktion ergab, dass das Nachrichtenportal offenbar 25 Tage mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung des deutschen Herstellers gewartet hatte und nun kurz vor dem Jahreswechsel ordentlich Klickzahlen damit generieren kann – sicher mehr als am Nikolaustag, als der Hersteller vorsorglich damit an die Presse ging.
Kein Vertrieb in Deutschland in 2019
Der Hersteller aus Eitorf wurde nach eigenen Angaben selbst am 6.12.2019 überrascht von der Information, dass drei ihrer Artikel auf der „Rapex-Wochenmeldung“ erschienen sind. Über diese Liste warnt die Europäische Union vor Nonfood-Artikeln, von denen eine gewisse Gefahr ausgeht. Die Rapex-Meldung wurde von der belgischen Marktüberwachungsbehörde initiiert.
Bei den genannten Artikeln handelt es sich um Auslaufartikel und der deutsche Handel wurde bzw. wird in diesem Jahr mit diesen Produkten nicht beliefert. Zudem befindet sich aus Sicht des Herstellers keine weitere Ware mehr in Umlauf.
Folgende Artikel wurden auf der Rapex-Liste veröffentlicht:
- – Ghost Scram Rockets, 4-teiliges RaketensortimentCE-Registriernummer: 1008-F2-69246131
- – Night Hawk, 38-Schuss-BatterieCE-Registriernummer: 1008-F2-69249100
- – Party-Fices Concept, 141-Schuss VerbundfeuerwerkCE-Registriernummer: 1395-F2-0316/2015
Die drei genannten Artikel wurden in 2018 letztmalig ausgeliefert. Ein Produkt war sogar ausschließlich für den belgischen Markt vorgesehen und wurde ausschließlich dort ausgeliefert.
Belgier meldeten sich nicht mehr beim Hersteller
Ende Juni 2019 informierte die belgische Marktüberwachungsbehörde erstmalig über die festgestellten Abweichungen bei diesen Produkten und bat den Hersteller um Stellungnahme. Dieser Bitte kam das Unternehmen nach einer Prüfung durch seine Qualitätssicherung nach eigenen Angaben nach. Die drei genannten Artikel wurden demnach nach europaweit geltender CE- Richtlinie gefertigt und durchliefen alle weiteren, nötigen Schritte im Hinblick auf Zulassung und Qualitätssicherung.
Anschließend wurde die deutsche Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als der zuständige Modulvertragspartner, so das Unternehmen, pflichtgemäß über die festgestellte Abweichung informiert. Von Seiten der belgischen Marktüberwachung gab es dazu bis zum 6. Dezember keine Rückmeldung und daher ebenfalls keine Information über einen nötigen Produktrückruf dieser Artikel. Ein Rückruf wurde daher vom Hersteller nicht initiiert.