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Festnahme von RAF-Terroristin Daniela Klette wirft Fragen auf

Jörg Schleyer, Sohn des ermordeten Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer, dankt den Ermittlern für die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette und drückt seine Hoffnung aus, dass ihre Verhaftung zur Aufklärung weiterer RAF-Morde beitragen wird. Gleichzeitig äußert er Kritik am deutschen Verfassungsschutz bezüglich ihres Handelns im Fall Klette.

Schleyer lobt Ermittler und äußert Hoffnung auf Aufklärung der RAF-Morde

Jörg Schleyer veröffentlichte seine Äußerungen in einem Interview mit der „Bild“ (Mittwochausgabe). „Die Morde dürfen nicht ungeklärt, ungestraft und damit ungesühnt bleiben“, sagte er. Dankend wandte sich Schleyer an die ermittelnden Beamten aus Niedersachsen für ihre Hartnäckigkeit in der Verfolgung des Falls. Die Verhaftung von Daniela Klette am Montag dieser Woche sei ein Beweis dafür, dass „auch heute noch eine realistische Chance zur Aufklärung linksterroristischer Morde“ existiere.

Die Rolle von Daniela Klette in der Aufklärung der RAF-Morde

Laut Schleyer sollte die Erkenntnisgewinnung aus dem Fall Klette nun Priorität für Kriminalisten, Juristen und Historiker haben. Er definierte das Ziel, dass der „Schlüssel Daniela Klette“ genutzt werden sollte, um die noch offenen RAF-Rätsel aufzuklären.

Kritik am deutschen Verfassungsschutz

Trotz seines Lobes für die Ermittler äußerte Schleyer auch Kritik an der Arbeit des deutschen Verfassungsschutzes. Er zeigte sich besorgt über die Tatsache, dass eine RAF-Terroristin 20 Jahre lang unentdeckt in Berlin leben konnte. „Die Tatsache, dass eine RAF-Terroristin 20 Jahre vom Verfassungsschutz unentdeckt und unbehelligt mitten in Berlin leben kann, ist mir unheimlich“, sagte er. Schleyer forderte eine politische Untersuchung dieser Situation und eine Diskussion über daraus resultierende Konsequenzen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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