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Startseite Deutschland & die WeltFemizide: Hubig mahnt zur Vorsicht bei Mordparagraf-Reform
Deutschland & die Welt

Femizide: Hubig mahnt zur Vorsicht bei Mordparagraf-Reform

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
Stefanie Hubig (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mahnt zur Vorsicht bei der geplanten Anpassung der Gesetzgebung zur Bestrafung sogenannter Femizide. Sie verweist auf die gewachsene Rechtsprechung zum Mordparagrafen, betont bestehende Sanktionsmöglichkeiten und kündigt zugleich Koalitionspläne für weitere Schutzmaßnahmen an.

Warnung vor Änderungen am Mordparagrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mahnt zur Vorsicht bei Eingriffen in das Strafrecht. „Eine Änderung des Mordparagrafen ist anspruchsvoll, das ist ein bisschen wie eine OP am offenen Herzen“, sagte Hubig dem „Focus“. „Zum geltenden Mordbestand gibt es eine ausgefeilte, über Jahrzehnte entwickelte Rechtsprechung. Jede Änderung des Gesetzes will gut überlegt sein, damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist.“

Wenn ein Mann eine Frau töte, nur weil sie sich von ihm getrennt hat, könne das schon heute als Mord bestraft werden, sagte die SPD-Politikerin. „Das ist auch richtig so: Wer aus männlichem Besitzdenken tötet, muss hart bestraft werden.“

Koalitionsvorhaben zu Femiziden

Auf die Ausarbeitung eines neuen Mordmerkmales mit Blick auf Femizide haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. „Unser Staat muss mehr tun, um Femizide zu verhindern“, so Hubig. „Deshalb werden wir die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einführen. Und deshalb werden wir das Strafrecht da ändern, wo es notwendig ist, um Frauen besser zu schützen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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