Vertreter der FDP und Linkspartei fordern eine Rücknahme der Gesetzesverschärfung von 2021, die Beleidigungen gegen Politiker stärker bestraft. Sie warnen vor einer “Zweiklassenjustiz” in Deutschland, da Politiker gegenüber Bürgern eine Sonderstellung bei Strafverfahren einnehmen.
Kritik an “Zweiklassenjustiz”
Wolfgang Kubicki, Vizechef der FDP, kritisiert die Gesetzesverschärfung im Gespräch mit dem “Stern”: “Die Verschärfung in dieser Form war ein Fehler und erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in das Recht auf freie Meinungsäußerung”. Die Liberalen lehnten es ab, Majestätsbeleidigungsdelikte gesondert zu verfolgen.
Politiker genießen Sonderbehandlung
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, teilt diese Meinung und warnt zudem vor einer Sonderbehandlung einiger Politiker: “Politiker wie Robert Habeck oder Friedrich Merz genießen offenbar eine nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung. Bei Beleidigungen anderer Bürger würden höchstens Verwarnungen ausgesprochen. Damit schaffen wir eine Zweiklassenjustiz”, so Ehling gegenüber der Presse.
Zurückhaltung bei Strafverfahren gefordert
Armin Laschet, ehemaliger Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, ruft Spitzenpolitiker zu mehr Vorsicht auf: “Wir als Politiker sollten die Einleitung von Strafverfahren gegen schimpfende Bürger behutsam und mit Maß und Mitte erwägen”, äußerte er im Gespräch mit dem “Stern”. Gleichzeitig hält Laschet die bisherige Regelung nicht für problematisch.
Die Verschärfung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch im Jahr 2021 führte dazu, dass Beleidigungen gegen “im politischen Leben des Volkes stehende Personen” härter verfolgt werden. Zuvor waren nur tätliche Angriffe oder Verleumdungen von Politikern gesondert strafbar. Seit der Gesetzesänderung liegt die Höchststrafe nun bei bis zu drei Jahren Haft. Laut Begründung des Gesetzes sollte damit eine “Vergiftung des politischen Klimas” verhindert werden. Seitdem hat sich die Zahl der Anzeigen von Politikern gegen Bürger jedoch massiv erhöht.
Kubicki stellt abschließend klar: “Die Lösung kann nicht darin bestehen, dass wir jetzt Politiker auf eine andere Hierarchieebene stellen, die sich mit Mitteln des Strafrechts verbitten, als `Schwachkopf` oder `Depp` bezeichnet zu werden.” Den Schutz von Lokalpolitikern hält er für richtig, allerdings nur bei Verleumdung und übler Nachrede – so wie es vor 2021 geregelt war.
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