Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Klage über die Wahlrechtsreform 2020 abgelehnt hat, sieht die FDP ihre Entscheidung bestätigt. Das knappe Abstimmungsergebnis und das Sondervotum dreier Richter unterstreichen die Bedeutung der Reform, obwohl diese als verfassungsgemäß erklärt wurde.
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das Sondervotum von drei Richtern und das knappe Abstimmungsergebnis beweisen, wie richtig es war, das komplexe Wahlrecht der Großen Koalition dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Er betonte: „Das alte Wahlrecht aus der Feder der Großen Koalition mag nach der Auffassung der Senatsmehrheit mit der Verfassung vereinbar sein – eine wirksame Größenbeschränkung des Parlaments hat es offenbar nicht bewirkt.“
Bestätigung des Ampel-Wahlrechts
Die SPD sieht das Urteil ebenfalls als eine Bestätigung des Ampel-Wahlrechts. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Die Mehrheit der Richter habe das GroKo-Wahlrecht nicht als zu kompliziert angesehen.“ Fechner fügte hinzu: „Wenn schon die GroKo-Wahlreform nicht zu kompliziert ist, dann verstößt erst recht nicht die weniger komplexe Ampel-Wahlreform gegen das Gebot der Normenklarheit.“
Berliner Nachwahlen und das Urteil
Fechner begrüßte das Urteil auch im Hinblick auf die bevorstehende Wahlwiederholung in Berlin. Er sagte: „Durch das Urteil haben wir auch Klarheit, dass das Wahlrecht, das der Wahl 2021 zugrunde lag, für die Nachwahlen in Berlin gilt.“ Laut Fechner entkräftet das Urteil Argumente für eine komplette Neuwahl in Berlin, um unterschiedliche Wahlrechte in den fehlerbehafteten Wahlbezirken zu vermeiden. Er erklärte: „Dieses Argument ist durch das Urteil entkräftet, weil auch bei der von der Ampel beschlossenen Nachwahl in nur den fehlerbehafteten Wahlbezirken nun das Wahlrecht der Bundestagswahl 2021 gilt.“
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