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FDP-Politikerin begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren

In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt Katrin Helling-Plahr, die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren. Sie kritisiert deutlich die Neuregelung der großen Koalition und betont die Wichtigkeit des Rechtsfriedens im deutschen Rechtssystem.

Reaktion auf Bundesverfassungsgerichtsentscheidung

Katrin Helling-Plahr (FDP) äußerte sich positiv zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist der Ansicht, dass die jüngste Neuregelung der großen Koalition den verfassungsrechtlichen Grundsatz missachtet, dass durch ein rechtskräftig gesprochenes Urteil Rechtsfrieden geschaffen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde von Helling-Plahr in der „Welt“ zitiert: „Die Neuregelung der großen Koalition missachtet den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass durch ein rechtskräftig gesprochenes Urteil Rechtsfrieden geschaffen wird.“

Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität

Die FDP-Politikerin sieht die Problematik in der Möglichkeit einer endlosen erneuten Verfolgung eines Freigesprochenen auf Basis neuer Beweise. Sie ist der Ansicht, dass eine solche Reform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Eine Reform, die eine praktisch endlose erneute Verfolgung eines Freigesprochenen auf Grundlage neuer Beweise ermöglicht, ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts achten und Versuchungen, tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats auszuhöhlen, künftig widerstehen.“

Notwendigkeit des Rechtsfriedens

Helling-Plahr betont die Bedeutung des Rechtsfriedens, auch für Unschuldige, die in Verdacht geraten sind. Ihrer Ansicht nach dürfen Unschuldige nicht lebenslang unter Verfolgungsdruck stehen. Die FDP-Politikerin wurde in der „Welt“ mit den Worten zitiert: „Es darf nicht sein, dass sich Unschuldige lebenslänglich absichern müssen und lebenslänglich verfolgt werden können.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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