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FDP lehnt Änderung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab

Die FDP-Fraktion nimmt eine gegensätzliche Position zu Expertenempfehlungen ein und lehnt eine Änderung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Die Partei sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reform des § 218 des Strafgesetzbuches (StGB), obwohl eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission eine Änderung empfohlen hat.

FDP lehnt Reform des § 218 StGB ab

Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, erklärte, es gebe keine Vereinbarung in der Koalition, dass aus den Ergebnissen der eingesetzten Kommission zu reproduktiven Rechten Regierungshandeln folgen müsse. Die Kommission hatte die aktuelle Regelung des § 218 StGB, nach der Abtreibungen rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, für die Frühphase der Schwangerschaft als „nicht haltbar“ eingeschätzt und eine Änderung empfohlen. „Aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es, was den Paragrafen 218 angeht, auch keinen Handlungsbedarf: Ob der Abbruch in der Frühphase rechtmäßig oder rechtswidrig und straffrei ist, ist eine juristische Detailfrage“, sagte Helling-Plahr.

Gesellschaftlicher Kompromiss und Verfassungsrisiken

Die FDP-Politikerin spricht von einem „gesellschaftlich seit langem etablierten Kompromiss“, an dem zu rütteln, sich die Fraktion nicht vorstellen könne. Sie begründet ihre Haltung auch mit einem hohen Risiko, dass eine Änderung des § 218 vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde.

Andere Parteien sehen Handlungsbedarf

Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, sieht hingegen dringenden Handlungsbedarf. Schauws und Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, lobten den Bericht der Kommission und dessen Schlussfolgerungen. Beide plädierten dafür, dass die Koalition einen gemeinsamen Vorschlag für eine Reform erarbeiten sollte.

Ausblick auf Koalitionsverhandlungen

Bei unterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition könnte eine fraktionsübergreifende Initiative aus dem Parlament eine Lösung sein. „Es wäre nicht das erste Mal, dass bei solchen gesellschaftlichen Themen die Abstimmung freigegeben wird“, so Breymaier.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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