FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, sie halte Informationen über den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zurück. Im Mittelpunkt steht ein nicht beantwortetes Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien, das Bundesinnenministerium verweist auf die Vertraulichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren.
Vorwurf der Informationsblockade
Konstantin Kuhle (FDP) äußerte starke Bedenken gegenüber dem Umgang der Bundesregierung mit Informationen zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Er kritisiert, dass die Antwort auf seine Frage nach der Anzahl der Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien wiederholt verschoben wurde und schließlich unbeantwortet blieb. Gegenüber den Funke-Mediengruppe erklärte er: „Dass die Bundesregierung ihre Antwort auf die Frage nach der Zahl der Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien zunächst zweimal verschiebt, um sie dann nicht zu beantworten, lässt nichts Gutes erahnen. Die Bundesregierung muss das Informationsinteresse des Bundestages im Fall Magdeburg ernst nehmen und darf die Aufklärung nicht blockieren. Sonst ist keine Aufarbeitung möglich.“
Unbeantwortete Fragen
Kuhle hatte konkret wissen wollen, wie oft die Regierung von Saudi-Arabien in den letzten Jahren Festnahmeersuchen mit dem Ziel der Auslieferung mutmaßlicher Straftäter oder Gefährder an die deutsche Regierung gestellt hat. Das Bundesinnenministerium, das sich auf die Vertraulichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren beruft, verweigerte jedoch die Beantwortung dieser Frage. „Leider verweigert die Bundesregierung dem Parlament an dieser entscheidenden Stelle die Antwort“, kritisierte der FDP-Politiker.
Warnungen aus Saudi-Arabien
Berichten zufolge sollen saudische Behörden mehrfach vor dem späteren Attentäter Taleb A. gewarnt haben, und es soll ein entsprechendes Auslieferungsersuchen vorgelegen haben. Angesichts der schwierigen Menschenrechtslage in Saudi-Arabien stellt eine Auslieferung von Geflüchteten wie Taleb A. für Deutschland jedoch eine komplexe Entscheidung dar. Kuhle betonte die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung solcher Fälle: „Es muss nun herausgearbeitet werden, ob den Sicherheitsbehörden bei einem Auslieferungsersuchen aus Saudi-Arabien eine andere Reaktion möglich gewesen wäre als dies pauschal aufgrund der Flüchtlingseigenschaft des Täters abzulehnen.“
Am Donnerstag wird der Innenausschuss des Bundestages erneut den Anschlag von Magdeburg und die eventuellen Fehler der Behörden im Vorfeld der Tat thematisieren. Das Bundesinnenministerium plant, eine „Chronologie“ zu präsentieren, die darlegen soll, wann die deutschen Behörden erstmals in den Fall Taleb A. involviert waren, so berichten es die Funke-Zeitungen.
✨ durch KI bearbeitet, .