Die FDP hat das Vorgehen des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) scharf kritisiert, da sie eine inakzeptable „Gleichsetzung“ des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und des Hamas-Anführers Yahya Sinwar in seinem Handeln sieht. Die Partei bemängelt insbesondere die zeitgleiche Beantragung der Haftbefehle und fordert einen nüchternen Blick auf die Realitäten.
„Hochproblematische“ Gleichsetzung zwischen Netanjahu und Sinwar
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Michael Link, äußerte sich kritisch zur Vorgehensweise des IStGH und dessen Chefanklägers: „Er setzt Terroristen und einen demokratisch gewählten Regierungschef miteinander gleich. Bei aller berechtigten Kritik an Premier Netanjahu, die nicht zuletzt die israelischen Oppositionsführer Benny Gantz und Yair Lapid wegen Netanjahus fehlender Nachkriegsstrategie für Gaza und seiner Ablehnung einer Zwei-Staaten-Lösung immer wieder und zu Recht deutlich äußern, muss man doch gerade von einer Institution wie dem Internationalen Strafgerichtshof einen nüchternen Blick auf die Realitäten verlangen.“ Er fügte hinzu, dass die Gleichsetzung der Führer der terroristischen Hamas mit Israels Premierminister „ganz eindeutig“ verboten sein sollte.
Beantragung von Haftbefehlen gegen israelische Regierungsmitglieder und Hamas-Anführer
Früher am Tag hatte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Ahmad Khan, bekannt gegeben, Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant sowie mehrere Hamas-Anführer zu beantragen. Ob den Anträgen nachgekommen wird, steht noch aus.
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