Der brandenburgische Landesverband der FDP hat beim Verwaltungsgericht Potsdam einen Eilantrag eingereicht, um seine Teilnahme an der TV-Debatte des RBB zur Brandenburger Landtagswahl einzuklagen. Dies meldete die „Bild am Sonntag“.
Kritik an RBB-Entscheidung
Der RBB hatte beschlossen, die FDP aufgrund ihrer niedrigen Umfragewerte zur Debatte am 17. September nicht einzuladen. Der FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun äußerte gegenüber der „Bild am Sonntag“ seine Kritik an dieser Entscheidung, indem er sie als „Wahlkampfverzerrung an entscheidender Stelle“ bezeichnete. Er fügte hinzu: „Viele Bürger wollen keine Parteien der Ränder in der nächsten Landesregierung und fragen sich, wo sie ihr Kreuz machen sollen. Mit der Entscheidung des RBB wird den Zuschauern eine entscheidende Option hierzu vom Tisch genommen.“ Braun sieht in dieser Entscheidung einen Versuch, „Wahlergebnisse vorwegzunehmen“.
Rechtliche Einschätzung
Der Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP in dieser Angelegenheit vertritt, stellte in einem Gespräch mit der „Bild am Sonntag“ klar: „Das Parteienrecht ist eindeutig.“ Er betonte, dass die Relevanz einer Partei sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage richte, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.
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