FDP-Fraktionschef Christian Dürr äußert erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten des fraktionsübergreifenden Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren, der in der kommenden Woche im Bundestag zur Beratung ansteht. Dürr weist darauf hin, dass ein Abwägen über eine Verbotsinitiative im Bundestag nicht zielführend sei und warnt vor den möglichen Konsequenzen eines gescheiterten Verbotsverfahrens.
Geringe Erfolgsaussichten und Risiken
Christian Dürr (FDP) äußerte seine Bedenken gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag eine Mehrheit findet“, sagte er in Bezug auf die anstehende Bundestagsdebatte. Ein Verbot sei seiner Meinung nach der falsche Ansatz, da damit die Ideologie der AfD nicht beseitigt werde. Er verweist auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren und mahnt: „Wenn das Bundesverfassungsgericht ein AfD-Verbot kassieren würde, wäre das quasi ein Persilschein für die AfD.“
Politische Bekämpfung statt Verbotsverfahren
Christian Dürr bekräftigt die Notwendigkeit, die AfD politisch zu bekämpfen, anstatt auf ein Verbotsverfahren zu setzen. Aus seiner Sicht sollte dies durch konkretes Handeln und nicht nur durch Lippenbekenntnisse geschehen. Er betont, dass der Bundestag nicht der richtige Ort sei, um ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten: „Der Bundestag ist die falsche Adresse für den Anstoß eines Verbotsverfahrens.“
Mit diesen Aussagen positioniert sich Dürr klar gegen den fraktionsübergreifenden Antrag und fordert einen anderen Umgang mit der AfD, um deren politisches Wirken wirkungsvoll und nachhaltig einzudämmen.
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