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FDP-Fraktion übt Druck auf Bundesumweltministerin wegen Wolfsmanagement aus

Die FDP-Fraktion im Bundestag drängt mit einem Eckpunktepapier auf Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz bezüglich des Wolfsmanagements und übt damit Druck auf Bundesumweltministerin Steffi Lemke aus. Die Liberalen fordern Bestandsmanagementpläne, die auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt und jährlich aktualisiert werden sollen.

FDP fordert rechtliche Ausgestaltung

In dem von der FDP vorgelegten Eckpunktepapier wird ein Bestandsmanagement für Wölfe in Deutschland gefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes bislang nur Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere regelt. Angesichts der schnellen Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sei es jedoch notwendig, ein solches Management gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz zu verankern und den Paragrafen 45 zu erweitern.

Gefordert: Bestandsmanagementpläne

Die Liberalen plädieren dafür, dass Bund und Länder gemeinsam Bestandsmanagementpläne für den Wolf aufstellen, die dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulationen in Deutschland zu gewährleisten. „Die Bestandsmanagementpläne legen auf wissenschaftlicher Grundlage der festgestellten Wolfspopulationen und Wolfsbestände jährlich zu aktualisierende Akzeptanz- und Entnahmekorridore fest, die unter Berücksichtigung von Eigentumsbelangen, wolfsbiologischen Gesichtspunkten und dem Aspekt der Sozialverträglichkeit zu ermitteln sind,“ heißt es in dem Papier.

Kritik an der Bundesumweltministerin

Die FDP wirft Bundesumweltministerin Steffi Lemke Verzögerungstaktik vor. „Es ist schade, dass die Umweltministerin trotz der erheblichen gesellschaftlichen Konflikte im Land mit dem Wolf keine praktikablen und lösungsorientierten Vorschläge vorlegt,“ kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carina Konrad. Ihrer Meinung nach reiche es nicht aus, die bestehende Rechtslage nur durch eine Überarbeitung des Praxisleitfadens zu konkretisieren. Die FDP fordert stattdessen eine entschiedene Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes, um ein ausgewogenes Management zu entwickeln, das Natur, Bevölkerung und Landwirtschaft gleichermaßen schützt.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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