Die bevorstehende Reform des Völkerstrafrechts stößt auf Zustimmung seitens der FDP, sie wird als Fortschritt in der Bekämpfung von Kriegsverbrechen angesehen. Der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett diskutiert wird, zielt darauf ab, Opferrechte zu stärken und Strafbarkeitslücken zu schließen.
Stärkung des internationalen Strafrechts
Stephan Thomae, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, hat die geplante Reform gelobt. „Dass heute der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts ins Kabinett kommt, ist angesichts gleich zweier Kriege ausdrücklich zu begrüßen“, sagte Thomae den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwochausgaben).
Mehr Rechte für Opfer
Die Reform sieht vor, die Rechte der Opfer zu stärken und die Möglichkeiten der Nebenklage auszuweiten. Bislang konnten Nebenkläger nur auf Umwegen am Verfahren teilnehmen, das soll sich mit der anstehenden Reform ändern.
Gesetz zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen
„Denn wenn die Waffen sprechen, darf das Recht nicht schweigen. Kriegsverbrecher dürfen sich in keinem Land der Welt mehr vor Verhaftung und Strafverfolgung sicher fühlen“, betonte Thomae. Deutschland spiele seit jeher eine Vorreiterrolle im Völkerstrafrecht. Dementsprechend wird der Gesetzentwurf als wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung mit Kriegsverbrechen gesehen. „Der Gesetzentwurf wird dieser Verantwortung gerecht, indem Opferrechte gestärkt, Nebenklagemöglichkeiten ausgeweitet und Strafbarkeitslücken geschlossen werden“, so der FDP-Politiker.
Die Diskussion über die Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts findet heute im Bundeskabinett statt und wird von vielen als entscheidender Meilenstein in der Bekämpfung von Kriegsverbrechen wahrgenommen.
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