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FDP fordert von der Leyen: Rückabwicklung des Verbrenner-Verbots

Die Freie Demokratische Partei (FDP) fordert von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), das von der Christlich Demokratischen Union (CDU) im Europawahlkampf geforderte Rückgängigmachen des Verbrenner-Verbots auf europäischer Ebene umzusetzen. Dies würde die CDU, die im Wahlkampf entsprechende Versprechungen gemacht hat, von dem Vorwurf der Wählertäuschung befreien.

Forderung der FDP an von der Leyen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hat in der „Bild“-Zeitung (Dienstagsausgabe) seine Erwartung klar zum Ausdruck gebracht: „Meine glasklare Erwartung ist, dass Ursula von der Leyen in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit eine Neuregelung vorlegt, mit der das Verbrennerverbot gekippt wird. Ansonsten wäre der Wahlkampf der Union Wählertäuschung gewesen.“ Er betonte zudem, dass schon heute Verbrenner-Autos klimaneutral betrieben werden könnten.

Unterstützung der Forderung durch die CSU

Auch Manfred Weber (CSU), EVP-Partei- und Fraktionsvorsitzender in Brüssel, stimmte der Forderung zu. Er äußerte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Die Kommission muss jetzt liefern. Wir haben durchgesetzt, dass das Verbrenner-Gesetz überarbeitet wird. Ein generelles Verbrenner-Verbot wird mit der EVP nicht kommen“. Er betonte, dass die EVP für die Verbindung von Technologieoffenheit mit Klimaschutz stehe.

Reaktion der Industrie auf das Verbrenner-Verbot

Die EU-Gesetzgebung ist nicht nur in der Politik, sondern auch in der Industrie umstritten. Ein Sprecher von BMW teilte der „Bild“-Zeitung mit: „Das plakative Verbot einer Antriebstechnologie mag heute für einige Akteure einen politischen Symbolwert haben – ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen wird es sich am Ende aber nicht umsetzen lassen. Deswegen lehnen wir ein vollständiges Verbrenner-Verbot für 2035 ab.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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