Die FDP-Fraktion im Bundestag strebt an, die Definition von Todesfällen, die eine Organspende ermöglichen, auszuweiten. Der Vorschlag sieht vor, dass künftig neben dem Hirntod auch der Herz-Kreislauf-Stillstand als Kriterium für eine Organspende gelten soll. Ziel dieser Initiative ist, die Anzahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Darüber berichtet die “Welt”.
Bestrebungen zur Erweiterung der Spenderqualifikation
Die aktuelle Definition von Todesfällen, die eine Organspende ermöglichen, sieht zwingend den Nachweis des Hirntods vor. Die FDP möchte nun, dass künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand als Grundlage für eine Organentnahme gilt, so geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, welches am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll.
Katrin Helling-Plahr (FDP), eine Rechtspolitikerin, spricht zur “Welt” von dem dringenden Bedarf, die geringe Anzahl an Organspenden in Deutschland zu erhöhen. “Ende 2023 warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan”, sagt sie. Viele der Wartenden würden versterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten. “Deshalb wollen wir die bereits bestehende Möglichkeit einer Organspende nach einem Hirntod um die zusätzliche Option einer selbstbestimmten Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Tod ergänzen.”
Möglichkeit zur Selbstbestimmung
Helling-Plahr betont auch, dass potenzielle Spender ihren Willen über ein zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können. “Damit nutzen wir bestehende Potenziale zur weiteren Erhöhung der Spenderanzahlen und tragen zeitgleich dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung”, sagt sie.
Vergleich mit anderen Ländern
Anders als in Deutschland, sind Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand in Ländern wie Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweiz und USA bereits erlaubt und führten teils zu einem Anstieg der Organspenden. In Deutschland gaben Mediziner jedoch zu bedenken, dass die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes ein höheres Risiko für Fehldiagnosen bergen könnte.
Andrew Ullmann (FDP), gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Professor für Infektiologie an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, betrachtet diese Einschätzung als überholt. Er erklärt, dass der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen ist. “Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist.” Er sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, die wissenschaftliche Realität anzuerkennen, um mehr Menschen eine Organtransplantation zu ermöglichen.
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