Die FDP-Fraktion hat den Vorschlag unterbreitet, eine gemeinnützige Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, erwerbsfähigen Empfängern einen geregelten Alltag zu schaffen, bevor sie zügig in den Arbeitsmarkt zurückkehren sollen, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer in einem Interview mit der „Bild“ (Mittwochausgabe).
FDP fordert Arbeitszwang
Christoph Meyer von der FDP betont, dass diejenigen, die zur Arbeit in der Lage sind, beispielsweise für Reinigungs- und Hilfsarbeiten in Berlin eingesetzt werden könnten. „Wer zur Arbeit in der Lage ist, kann beispielsweise zur Arbeit gegen die Verwahrlosung Berlins herangezogen werden. Dazu zählen Reinigungs- und Hilfsarbeiten für Spielplätze, Parks oder auch Bahnhöfe“, sagte Meyer. Weiter betonte er: „Wer selbst zumutbare Arbeit verweigert und vom Geld der arbeitenden Bevölkerung lebt, muss den öffentlichen Raum für alle anderen ordentlich und sauber halten.“
Rechtliche Fragen
Der Vorstoß der FDP wirft rechtliche Fragen auf, denn nach Artikel 12 des Grundgesetzes ist es in Deutschland nicht erlaubt, jemanden zu einer bestimmten Arbeit zu zwingen. Ausnahmen gelten lediglich für gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.
Ähnliche Forderungen von anderen Parteien
Einen ähnlichen Vorschlag hatte zuvor die AfD-Bundestagsfraktion im Oktober 2023 gemacht. Sie schlug vor, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, anstelle von Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Thüringens FDP-Vorsitzender Thomas Kemmerich brachten vergleichbare Vorschläge ein.
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