Der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Mordhorst lehnt das geplante Demokratiefördergesetz der Ampel-Koalition ab. Dies verschärft den innerkoalitionären Konflikt, da das Projekt bereits seit längerem stockt und die FDP-Forderung nach einer Extremismusklausel nicht berücksichtigt ist.
Konflikt um geplantes Demokratiefördergesetz
Max Mordhorst, Bundestagsabgeordneter der FDP, erteilte dem geplanten Demokratiefördergesetz der Ampel eine klare Absage. „Das Demokratiefördergesetz wird in dieser Form nicht kommen“, äußerte er gegenüber dem „Tagesspiegel“. „Ich hatte von Anfang an Zweifel, denn die Demokratie kann man weder verordnen noch sich mit Geld zurechtfördern“, so Mordhorst. Er argumentierte weiter: „Zudem haben wir kein Geld für gesetzlich festgeschriebene Förderung unter anderem von linken NGOs übrig. Zu Recht würden Steuerzahler uns dann den Vogel zeigen.“
Kritik innerhalb der Koalition
Mit dieser Aussage spitzt sich der Konflikt innerhalb der Koalition zu, zumal das Projekt bereits seit geraumer Zeit stockt. Bereits am Montag hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die FDP mit deutlichen Worten unter Zugzwang gesetzt und zur Zustimmung zum Gesetzentwurf aufgefordert. Der Entwurf war bereits im Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und im Frühjahr 2023 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden, doch seitdem stagniert die Entwicklung.
Forderung nach Extremismusklausel
Die FDP hat für eine so genannte Extremismusklausel plädiert, um zu verhindern, dass linksradikale Gruppierungen von der Förderung profitieren. Diese Klausel ist jedoch bisher nicht vorgesehen. Sowohl Paus als auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) haben sich für den Entwurf in der bestehenden Form starkgemacht.
In diesem Zusammenhang richtete Mordhorst eine deutliche Botschaft an Paus: „Statt mehr Geld ausgeben zu wollen, sollte Frau Paus schon jetzt Einsparpotenziale in ihrem Ministerium für den kommenden Haushalt identifizieren. Die ideologische Förderung einzelner Nichtregierungsorganisationen gehört sicherlich dazu.“
Ziele des Gesetzentwurfs
Das Gesetz soll erstmals für den Bund einen gesetzlichen Auftrag schaffen, Projekte und Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung direkt und indirekt zu fördern.
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