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Fast zehn Prozent der Erwerbstätigen müssen an den Feiertagen arbeiten

Rund zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland müssen an Heiligabend und Silvester, die beide auf einen Sonntag fallen, arbeiten, so eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Besonders betroffen sind Sektoren wie das Gastgewerbe, Verkehr und Logistik sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.

Arbeitspflicht trotz Feiertagen

Laut einer aktuellen Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung sind etwa zehn Prozent der Erwerbstätigen trotz der Feiertage an Heiligabend und Silvester im Einsatz. Nach 14 Uhr, wenn normalerweise das Ladenschlussgesetz den Heiligen Abend einläutet, sinkt der Anteil der Arbeitenden auf sechs Prozent. Besonders belastet sind Branchen wie das Gastgewerbe, Verkehr und Logistik sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.

Gastgewerbe und Gesundheitswesen besonders betroffen

Im Gastgewerbe und im Gesundheits- und Sozialwesen müssen sogar 27 bzw. 20 Prozent der Erwerbstätigen auch an Feiertagen arbeiten. In diesen Sektoren bleibt die Arbeitsquote über die Feiertage auf hohem Niveau, mit 19 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil der Beschäftigten, die arbeiten müssen, auf sechs Prozent.

Situation an Weihnachtstagen und Neujahr

An den beiden Weihnachtstagen erhöht sich die allgemeine Beschäftigungsquote nur geringfügig auf acht Prozent. Im Gastgewerbe sind allerdings rund ein Drittel der Erwerbstätigen im Job gefragt. An Neujahr sind es acht Prozent der Erwerbstätigen.

Arbeitspflicht variiert nach Geschlecht und Region

Laut der Befragung müssen Männer und Ostdeutsche tendenziell etwas häufiger als Frauen und Westdeutsche an den Feiertagen arbeiten. Für die Erhebung wurden 4.200 Erwerbstätige befragt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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