Und plötzlich ist der Führerschein weg. Offenbar haben viele „Piloten“ eines E-Scooters noch nicht verinnerlicht, dass die inzwischen überall im Stadtgebiet zur einfachen Ausleihe bereitstehenden Elektroroller (auch) im Sinne des Gesetzgebers „Kraftfahrzeuge“ sind. Damit unterliegen sie nicht nur den allgemeinen Verkehrsregeln, bei Verstößen ist auch schnell mal der Führerschein weg – dann aber auch für das Auto.
Die Polizeiinspektion Osnabrück zieht beim Thema Kontrollen von E-Scootern für den Monat Juli ein Fazit und sieht bei den Zahlen keinen Grund zur Freude.
Nach Polizeiangaben wurden bei der Überprüfung von 114 Benutzern der Leih-oder Privatroller über 80 Verstöße, davon etwa eine Handvoll im Landkreis, festgestellt und geahndet. In 51 dieser Fälle waren die Fahrer/Fahrerinnen alkoholisiert und lagen (teilweise mit über zwei Promille) über den gesetzlichen Grenzwerten.
Für Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille
Der ADAC erläutert dazu: „Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.“
Auf dem Gehweg oder zu zweit unterwegs…
Bei 20 der im Raum Osnabrück festgestellten Fällen fuhren die Betroffenen auf dem Gehweg oder in anderen verbotenen Bereichen. Fünfmal war man zu zweit auf dem Roller unterwegs, in vier Fällen wurden rote Ampeln nicht beachtet und fünf E-Scooter waren nicht pflichtversichert.
Die Zahlen belegen nach Ansicht der Polizeiinspektion Osnabrück, dass insbesondere beim Thema „Alkohol am Lenker“ für die Benutzer der E-Scooter Aufklärungsbedarf besteht.
Die Polizei weist daher ebenfalls eindringlich darauf hin, dass für die E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch gelten. Auch die Konsequenzen bei Verstößen sind mit Blutentnahme, Entzug der Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeiten-und Strafanzeige identisch.