COVID-19-Warn-App (Symbolbild)
Die Corona-Fallzahlen haben in der Region Osnabrück einen neuen Höchststand erreicht. In Stadt und Landkreis wurden aktuell an einem Tag 564 neue Infizierte registriert. Die Folge: Angesichts der Entwicklung kann der Gesundheitsdienst trotz deutlicher personeller Aufstockung die positiv Getesteten nicht mehr umgehend informieren.
Landkreis und Stadt Osnabrück appellieren daher an die Betroffenen, sich auch ohne behördliche Aufforderung häuslich abzusondern. Dabei gelten die verkürzten Quarantäne-Regeln auf Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz für alle Virusvarianten, darunter auch für Menschen, die sich mit der Omikron-Variante infiziert haben sowie für deren Kontaktpersonen.
Gesundheitsdienst kann Infizierte nicht mehr flächendeckend erreichen
Die explodierenden Fallzahlen hatten in den vergangenen Tagen bereits dazu geführt, dass bei nachgewiesenen Infektionen nicht mehr sämtliche Kontaktpersonen ermittelt werden konnten. Nun kann der Gesundheitsdienst auch die Infizierten nicht mehr flächendeckend erreichen. Deshalb ist es für die Eindämmung der Pandemie besonders wichtig, dass alle Personen, die vom Labor die Information über einen coronapositiven PCR-Test erhalten, sich umgehend in Absonderung begeben. Zusätzlich sollten sie ihre Kontaktpersonen informieren, damit diese schnellstmöglich einen PCR-Test machen.
Länge der Quarantäne bei Omikron
Das Land Niedersachsen hat zum kommenden Wochenende eine neue Absonderungsverordnung angekündigt, mit der die Regeln der jüngsten Bund-Länder-Konferenz umgesetzt werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind: Menschen, die sich mit der Omikron-Variante angesteckt haben, müssen nicht mehr vierzehn sondern nur noch zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich bei Symptomfreiheit nach sieben Tagen freitesten. Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne, es sei denn, sie sind geboostert, frisch geimpft (Zweitimpfung noch nicht älter als drei Monate) oder genesen (Infektion liegt nicht länger als drei Monate zurück). Auch für diese Personengruppe gilt, dass sie sich nach sieben Tagen freitesten kann.
„Abit“-Verfahren
In den Schulen gilt weiterhin das „Abit“-Verfahren (Anlassbezogenes intensiviertes Testen), das zum Ziel hat, Quarantänen weitgehend und damit langfristig auch Schulschließungen zu vermeiden. Die Schulklassen von infizierten Mitschülern müssen an den folgenden fünf Tagen täglich Selbsttests durchführen und dürfen bei Negativbefund den Unterricht besuchen. Infizierte, aber symptomfreie Schüler können sich nach fünf Tagen, Lehrkräfte nach sieben Tagen freitesten.
Das Verfahren kann in Landkreis und Stadt Osnabrück nun auf freiwilliger Basis auch in Kitas angewendet werden, um auch in diesem Bereich Quarantänen zu vermeiden. Entscheidet sich die Einrichtung gegen die Testvariante, kommen enge Kontaktpersonen eines Corona-Falls in einer Gruppe in eine zehntägige Quarantäne – wenn sie nicht frisch genesen, frisch doppelt geimpft oder geboostert sind.
Tests zu Hause bereithalten
Allgemein gilt: Alle Menschen – auch geimpfte und geboosterte – sollten Tests zu Hause bereithalten. Auf diese Weise können sie, bevor es Kontakte gibt, sicherstellen, dass sie keine Gefahr für die nächsten Mitmenschen darstellen.