Offiziell ist die Fahrradzählanlage an der Schlachthofstraße noch immer nicht eröffnet. Kurz nach der Inbetriebnahme, über die unsere Redaktion vorab berichtete, wurde das Zählgerät sogar wieder verhüllt. Verhüllt werden sollen womöglich auch die Zahlen zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Stadtverwaltung hüllt sich dazu in Schweigen – seit Wochen!
Osnabrücks erste Fahrradzählanlage – und die noch geplanten weiteren Installationen – sollen Transparenz schaffen, damit die Osnabrücker Stadtverwaltung jederzeit aktuelle Zahlen darüber hat, wie häufig die neuen Fahrradwege auch tatsächlich genutzt werden.
Wenn es um die Kosten geht, ist es allerdings nicht so weit her mit der Transparenz im Zuständigkeitsbereich des umstrittenen Stadtbaurats Frank Otte. In der April-Ratssitzung war es dem leitenden Verwaltungsmitarbeiter nicht möglich den Lokalpolitikern Auskunft über die Zahlen zu geben, und auch danach genannte Zahlen blieben immer unkonkret.
Unsere Redaktion fragte bereits Ende April bei der Stadtverwaltung nach, wie hoch denn die tatsächlich zu verbuchenden Kosten für die direkt gegenüber der Osnabrücker Tafel aufgestellten Zählanlage „genau“ gewesen sind, wie viele Zählanlagen noch geplant sind und zu welchen Gesamtkosten diese den Osnabrückern in Rechnung gestellt werden.
Bekommt Osnabrück zwei, fünf oder sechs Zählanlagen für 38.000 Euro?
Aktuell kursieren verschiedene Zahlen, zu denen unserer Redaktion jedoch keine aktuelle Bestätigung vorliegt. Genehmigt wurden dem Stadtbaurat von der Politik im vergangenen Jahr 38.000 Euro, für die dieser insgesamt fünf oder sechs (auch da gibt es Ungenauigkeiten, je nach Quelle) Anlagen bauen will, von denen entweder alle, vermutlich aber nur zwei eine Anzeigetafel integriert haben, während die weniger aufwendigen Geräte lediglich für die interne Statistik Zweiräder zählen sollen.
Da nach Recherchen unserer Redaktion vergleichbare Anlagen andernorts „pro Stück“ um die 30.000 Euro gekostet haben, hatten wir die Stadtverwaltung bereits am 26. April um Aufklärung gebeten und mehrere detaillierte Fragen gestellt. Auch nach mehrfacher Nachfrage, blieben diese Fragen bislang unbeantwortet.
Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht
Mit Hinweis auf die diesbezüglich sehr eindeutigen Vorgaben des Niedersächsischen Pressegesetzes, hat unsere Redaktion am Montag eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Stadtverwaltung eingereicht, mit dem Ziel die angefragten Informationen zeitnah für unsere Leser veröffentlichen zu können.