Am zweiten Verhandlungstag um den Diebstahl von hochwertigen Fahrrädern im Gesamtwert von 380.000 Euro haben sich die fünf beschuldigten Georgier vor der 12. Großen Strafkammer am Landgericht Osnabrück nicht zur Tat eingelassen. Stattdessen wurde ihr Verfahren von dem gegen die beiden Litauer, die sich wegen Hehlerei verantworten müssen, abgetrennt. Die Hauptverhandlung wegen schweren Bandendiebstahls wird am 6. Dezember fortgesetzt.
Bei den beiden litauischen Staatsbürgern handelt es sich um Vater und Sohn. Der 59-jährige Vater war bereits am ersten Verhandlungstag nicht mehr in Untersuchungshaft, da sein 30-jähriger Sohn federführend gewesen sein soll. Dieser wurde nun auf Antrag seines Verteidigers jedoch ebenfalls aus der U-Haft entlassen, weil er nicht vorbestraft ist und sich nach einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt dort komplett in seiner Zelle isoliert hat, da in der JVA auch einige der Georgier einsitzen, von denen er sich bedroht fühlte. Die beiden Litauer sind seitdem in einem Hotelzimmer untergebracht, das der Vater bezahlt.
Wussten die Litauer, dass Fahrräder gestohlen wurden?
Darüber hinaus wurde bekannt, wie es vermutlich dazu kam, dass der 30-Jährige überhaupt Fahrräder von der georgischen Bande angekauft hat. So soll er zwei Georgier, die jedoch nicht unter den Angeklagten sind, auf einem Flohmarkt kennen gelernt haben und mit ihnen in Kontakt geblieben sein, in der Annahme, von ihnen Fahrräder kaufen zu können. Diese sollen dann den Kontakt zu den Angeklagten hergestellt haben, von denen der Litauer Fahrräder zu einem Preis stark unter Marktwert erworben haben soll. Dass es sich möglicherweise um gestohlene Räder handeln könne, sei ihm beim Kauf nicht bewusst gewesen und erst später in den Kopf gekommen.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Abtrennung der beiden Verfahren zugestimmt, da sie nicht davon ausgeht, dass es zur Bildung einer Bande zwischen den fünf georgischen und den zwei litauischen Männern gekommen ist. Den Litauern wirft die Staatsanwaltschaft vor, in drei Fällen Fahrräder angekauft zu haben, um sie in Polen und Litauen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber wird nun künftig in einem gesonderten Verfahren verhandelt.