1,50 Meter Abstand, so die Rechtslage, sollen PKW-Fahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten. Nach dem Unfall zwischen einem Baustellen-LKW und einem Rennradfahrer (50) am vergangenen Donnerstag, kochten auch bei der HASEPOST die Facebook-Kommentare hoch.
In zahlreichen Facebookkommentaren, nicht allein bei der HASEPOST, war viel zu lesen von einem provozierendem Verhalten des Fahrradfahrers vor dem eigentlichen Unfall.
Über eine lange Distanz, die der Radfahrer mittig auf der Fahrspur, statt auf dem durchgängig vorhandenen Fahrradweg gefahren sein soll, berichteten mehrere angebliche Zeugen des Unfalls.
Stürzte der Radfahrer beim Versuch den LKW-Fahrer zu provozieren?
Der eigentliche Unfall, so die Pressestelle der Polizeiinspektion Osnabrück, soll “ohne Fremdeinwirkung” und aus noch ungeklärter Ursache passiert sein. Der Radler stürzte, dabei teilweise unter den neben ihm fahrenden Muldenkipper, dessen Fahrer zuvor durch den Radfahrer ausgebremst worden sein soll. Die Schuldfrage ist allerdings noch nicht abschliessend geklärt.
Wohl auch wegen Zeugenaussagen, die im Detail diesen Unfallhergang schilderten, wurde dem Radfahrer im Krankenhaus auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Über das Ergebnis der Blutprobe ist nichts bekannt – der Radfahrer soll bei seinem Sturz schwere Armverletzungen erlitten haben.
Mittig fahrende Radler auf dem Wall sind kein Einzelfall
Das Osnabrücker Radfahrer in provozierender Weise und trotz vorhandenem Fahrradweg in der Mitte der Fahrbahn fahren, konnte unser Fotograf im Frühjahr, auf dem Weg zu einem Pressetermin selbst feststellen; siehe Foto vom Petersburger Wall im nachmittäglichen Berufsverkehr am 1. April gegen 16 Uhr.
Wir fragen unsere Leser…
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