Fahrradfahren ist gut für die Gesundheit, hält fit und macht Spaß. An und für sich ist es also eine gute Methode, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Probleme gibt es erst, wenn Straßen zu eng werden, oder es keine Fahrradwege gibt. Viele entscheiden sich dafür, einfach über den Fußgängerweg zu fahren – ohne die Konsequenzen zu bedenken.
Wie der Vorfall an der Knollstraße bewiesen hat, stellen Fahrradfahrer auf dem Fußweg ein Risiko für Mensch und Tier dar. Wegen dieses Gefahrenpotenzials wird Radfahren auf Fußgängerwegen nicht nur ungerne gesehen, sondern ist auch verboten. „Die Gesetzeslage ist hier ganz klar: Fahrradfahrer dürfen nicht auf dem Bürgersteig fahren, außer es ist anders beschildert“, so Frank Oevermann, Pressesprecher der Polizeiinspektion Osnabrück. Fahren sie dennoch auf dem Gehsteig droht ein Verwarngeld von 15 Euro. Verursacht der Fahrradfahrer außerdem einen Unfall werden es schnell 30 Euro. „Radfahrern ist durchaus klar, dass sie das nicht dürfen. Manche setzen sich aber trotzdem darüber hinweg, weil sie sich vielleicht unsicher auf der Straße fühlen“, resümiert der Pressesprecher.
Rücksicht bedeutet richtiges Verhalten
Aber wie verhält man sich als Fahrradfahrer richtig, wenn es keinen markierten Radweg gibt? Allgemein gelten für Fahrradfahrer die gleichen Verkehrsregeln, wie für Autofahrer. Das heißt, sie fahren auf der Straße und verhalten sich den Verkehrsregeln entsprechend. Auch Linksabbiegen ist damit leicht gemacht: Entweder der Radfahrer ordnet sich in die richtige Spur ein und biegt normal ab oder er steigt ab und geht zu Fuß über die Ampel. Trotz häufiger Streitpunkte gilt also sowohl für Fahrrad-, als auch für Autofahrer: Rücksicht aufeinander nehmen!
In der vergangenen Woche kam es zu zwei Fällen von Fahrerflucht durch Fahrradfahrer, die auf dem Gehweg einen Fußgänger verletzten. In einem Fall wurde das Unfallopfer bewusstlos auf dem Bürgersteig zurückgelassen.