Erfolgloser Täuschungsversuch eines 37-jährigen Italieners. Weil er ohne Führerschein in eine Kontrolle der Bundespolizei geriet, gab er die Personalien seines Bruders an. Dieser hat aber auch keine Fahrerlaubnis.
Der 37-Jährige war nach Angaben der Bundespolizei am Donnerstagnachmittag als Fahrer eines PKW von Bundespolizisten auf einem Parkplatz an der Autobahn 30 angehalten und überprüft worden.
Im Rahmen der Kontrolle gab der 37-Jährige an, dass er weder Ausweisdokumente noch seinen Führerschein dabei habe. Daher machte er gegenüber den Beamten mündliche Angaben zu seinen Personalien. Zu seiner großen Überraschung teilten ihm die Bundespolizisten nach deren Überprüfung mit, dass ihm die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges unanfechtbar entzogen wurde und daher ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
Auch gegen die Beifahrerin wird jetzt ermittelt
Damit hatte er ganz offensichtlich nicht gerechnet. Kleinlaut beichtete der Mann den Beamten, dass er die Personalien seines Bruders angegeben hatte. Er selbst besitzt nämlich ebenfalls keine Fahrerlaubnis, auch ihm war die Fahrerlaubnis behördlich entzogen worden. Weil er davon ausging, dass sein Bruder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, hatte er bei der Kontrolle dessen Personalien angegeben.
Dem 37-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie falscher Namensangabe eingeleitet.
Weil die 35-jährige Beifahrerin und Fahrzeughalterin ihren Bekannten offenbar ans Steuer lies, obwohl sie wusste, dass dieser nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, wurde auch gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet.