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Startseite AktuellFahranfänger verliert Führerschein: Auch vier Stunden Schlaf im Vorfeld machen Trunkenheitsfahrt auf A33 nicht besser
AktuellLandkreis OsnabrückOsnabrückPolizeiVerkehr

Fahranfänger verliert Führerschein: Auch vier Stunden Schlaf im Vorfeld machen Trunkenheitsfahrt auf A33 nicht besser

von Polizei Pressestelle 24. Mai 2024
von Polizei Pressestelle 24. Mai 2024
Symbolbild: Westermann
19

Drei Monate lang konnte ein 26-jähriger Fahranfänger das Autofahren genießen, ehe er an Pfingsten betrunken auf der A33 von einer Polizeistreife gestoppt wurde. Sein Argument von vier Stunden Schlaf vor der Trunkenheitsfahrt half ihm dabei angesichts eines Atemalhoholwerts von über 1,1 Promille nicht.  

Ein aufmerksamer Zeuge, ein Polizeibeamter auf dem Weg zum Frühdienst, hatte die Trunkenheitsfahrt am Pfingstmontag (20. Mai) bemerkt und die Schlangenlinien des Ford-Fahrers richtig eingeschätzt – die hinzugerufene Streife des Zentralen Verkehrsdienstes stellte an der Anschlussstelle Dissen Süd eine Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille beim Fahrzeugführer fest.

Da helfen auch vier Stunden Schlaf nicht…

Den Vorwurf, dass er als Fahranfänger in der Probezeit an die Null-Promille-Grenze gebunden sei, konterte der Mann damit, dass er ja schließlich nach der Party vier Stunden geschlafen habe, bevor er in Oldenburg seine Reise nach Paderborn gestartet hatte. Nach seiner Einschätzung sei er so wieder voll fahrtauglich gewesen. Seinen jüngst erhaltenen Führerschein wollte er daher auch nicht freiwillig abgeben, sodass eine Richterin die Beschlagnahme verfügte.

Als die Polizeibeamten ihm erläuterten, dass er ab sofort bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf, schüttelte er nur ungläubig den Kopf. Er berief sich erneut darauf, dass er doch geschlafen habe und damit alles gut sein müsste.

Führerschein weg, Strafverfahren eingeleitet

Nach der anschließend Entnahme einer Blutprobe wurde der junge Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Neben der Beschlagnahme des Führerscheins, leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt ein.

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Polizei Pressestelle

Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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