Inmitten der politischen Diskussionen über ein mögliches Verbot der AfD hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zurückhaltend geäußert. Vor der bevorstehenden Bundestagswahl bekräftigt sie die Notwendigkeit, sich intensiv mit den politischen Zielen der AfD auseinanderzusetzen, bevor ein Verbotsverfahren ins Auge gefasst wird.
Zurückhaltende Position der Innenministerin
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, betonte in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv, dass es zurzeit wichtiger sei, die politischen Ziele der AfD zu erörtern, bevor über ein Verbot verhandelt wird. „Im Moment, vor einer Bundestagswahl, ist es wichtig, zu sagen, was will diese Partei eigentlich“, erklärte sie am Mittwoch. Die AfD wolle unter anderem Frauenrechte beschneiden, den Austritt aus der EU anstreben und eine Anhebung des Rentenalters forcieren. „Das halte ich für brandgefährlich und darüber müssen wir dieser Tage reden“, sagte die SPD-Politikerin.
Einschätzung zur rechtsextremen Gefahr
Einen schnellen Beschluss des Bundestages zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens sieht die Ministerin skeptisch. Die AfD sei bislang lediglich als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft. Eine Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz fehle bisher. „Das ist aus meiner Sicht noch mal nötig“, so Faeser. Generell halte sie ein Verbot der Partei für möglich: „Klar gibt es irgendwann den Punkt, wo man diese rechtsstaatlichen Instrumente auch benutzen sollte“, äußerte die Innenministerin.
Verzögerung bei der Bewertung durch den Verfassungsschutz
Die Entscheidung über eine Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz war ursprünglich für Ende des vergangenen Jahres geplant. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen traten Bedenken wegen des Mäßigungsgebots für Beamte auf. Die dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesoberbehörde hat bislang kein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht. Das Medienhaus „Correctiv“ hat nun einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um eine Offenlegung der Bewertung durch den Verfassungsschutz zu erreichen.
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