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Faeser plant kollektive Abschiebung von „Clan“-Angehörigen

Das Bundesinnenministerium plant, ein neues Gesetz vorzuschlagen, das es ermöglicht, Angehörige von kriminellen „Clans“ abzuschieben, auch wenn diese keine Straftaten begangen haben. Der Vorschlag ist Teil eines Diskussionsentwurfs zur Verbesserung der Rückführungsregelungen.

Bundesinnenministerium will Clan-Mitglieder leichter abschieben

„Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ sollen „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Dieser Vorschlag findet sich in dem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“, den das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) veröffentlicht hat. Ziel sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums. Bislang existiert eine ähnliche Regelung im Ausländerrecht nur für die Terrorismusbekämpfung.

Ausweitung des Ausreisegewahrsams

Die neue Regelung soll auf Menschen ausgeweitet werden, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören. Ein neuer Passus in das Gesetz soll davon handeln, dass ein Ausländer einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört hat“. Dabei geht es nicht um Personen, die selbst kriminell sind, sondern um Personen, die bisher nicht abgeschoben werden konnten, weil sie sich keine Straftaten oder andere Rechtsverstöße vorwerfen lassen müssten.

Erörterung mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden

Der Diskussionsentwurf beruht auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai. Der Clan-Vorschlag kam nicht von der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern. „Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann“, soll nun noch einmal mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht

Die übrigen Vorschläge im Ministeriumsentwurf beinhalten eine deutliche Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams. So können Ausländer auch ohne Fluchtgefahr vorbeugend eingesperrt werden, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Beamte, die Abschiebungen durchführen, sollen sich zudem freier in Flüchtlingsunterkünften bewegen und auch ohne richterlichen Beschluss in mehr Räume eindringen dürfen als bisher.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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