Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben hat, wird Kritik am Verhalten der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) laut. Politiker von FDP und AfD fordern Faesers Rücktritt, während die Linke die Gerichtsentscheidung als Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaates sieht.
Reaktionen auf das Gerichtsurteil
„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen“, sagte Wolfgang Kubicki (FDP) dem „Tagesspiegel“. „Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das.“ Kubicki hatte sich bereits kurz nach der Verbotsverfügung gegen den Verein, der „Compact“ herausgibt, kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers „unvermeidlich“, kommentierte er damals.
Forderung zum Rücktritt
Auch die AfD-Chefin Alice Weidel fordert den Rücktritt von Nancy Faeser. „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst“, sagte Weidel. „Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig. Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als `Verfassungsministerin` nicht tragbar.“
Linke sieht funktionierenden Rechtsstaat
Die Linke nimmt die Aufhebung des Verbots indes als Beleg für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. „Der Senat hat zu erkennen gegeben, dass die Verbotsverfügung schließlich durchaus Bestand haben könnte“, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag, Martina Renner, der „Welt“. „Das halte ich für eine gute Nachricht und Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat.“ Sie zeigte sich nicht überrascht von der Entscheidung des Gerichts, da die Chancen im Hauptsacheverfahren offen seien. „Das allein reicht bereits für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und damit für die vorläufige Fortsetzung der Medienarbeit.“
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