Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert die Fußball-Bundesliga-Vereine zu einem verstärkten Einsatz gegen Gewalt auf. Hintergrund ist das Urteil des Verfassungsgerichts zur Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen. Faeser setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Polizei und Fanbeauftragten, um die Sicherheit in den Stadien zu erhöhen.
Appell an die Fußballvereine
Nancy Faeser hebt die Notwendigkeit hervor, gemeinsam mit den Vereinen gegen Gewalt vorzugehen. „Wir brauchen einen Schulterschluss mit den Vereinen, um gegen Gewalt konsequent vorzugehen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Zum Maßnahmenpaket gehören Stadionverbote für gewalttätige Fans, strikte Einlasskontrollen und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber verbotener Pyrotechnik. Zahlreiche Vereine seien bereits in dieser Richtung aktiv, betont die Innenministerin.
Prävention als Schlüssel
Die SPD-Politikerin unterstreicht die Bedeutung von Prävention zur Gewaltverhinderung. „Prävention wirkt und verhindert Gewalt. Stadionallianzen zwischen Vereinen, Fanbeauftragten und Polizei sorgen für mehr Sicherheit und einen spürbaren Rückgang der Zahlen von Verletzten, von Einsatzstunden der Polizei und von Strafanzeigen“, so Faeser. Der Ausbau solcher Allianzen sei von großer Bedeutung, ebenso wie die Stärkung der präventiven Maßnahmen durch alle Beteiligten.
Sicherheit der Fans im Fokus
Für die Bundesinnenministerin steht der Schutz der Fans und der Einsatzkräfte im Vordergrund. An jedem Spieltag sei die Polizei mit erheblichen Kräften im Einsatz, allein die Bundespolizei mit rund 2.000 Polizisten. „Das ist ein riesiger Kraftakt für die Sicherheit des Fußballs und seiner Fans“, betont Faeser und fügt hinzu, dass diese Maßnahmen zum Schutz der friedlichen Fans notwendig seien. „Wir lassen nicht zu, dass Chaoten und Hooligans den Sport kaputtmachen.“
Abschließend weist Faeser darauf hin, dass die Länder entscheiden müssen, ob sie Regelungen zur Beteiligung der Vereine an Polizeikosten für Hochrisikospiele nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
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