In der Ampelkoalition wächst der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren, um den Ermittlern zusätzliche Befugnisse zu gewähren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht sich dabei für die anlasslose Speicherung von bestimmten Daten aus, ein Punkt, der innerhalb der Koalition bislang strittig bleibt.
Forderung nach erweiterten Befugnissen für Ermittler
Das Quick-Freeze-Verfahren ermöglicht es Ermittlern, bei schwerer Kriminalität Daten „einzufrieren“, um wichtige Ermittlungsansätze nicht zu verlieren. Es wird als „ein gutes neues Instrument“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gelobt. Sie drängt jedoch darauf, dass es nicht ausreicht und fordert weiterhin die anlasslose Speicherung bestimmter Daten. Im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte sie: „Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz. Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell“.
Uneinigkeit in der Ampelkoalition
Innerhalb der Ampelkoalition bleibt der Grundsatzstreit um die Verbrechensbekämpfung ungelöst. Die Frage dreht sich insbesondere darum, ob bestimmte Telekomdaten stets nur bei einem konkreten Verdacht oder auch ohne einen solchen Anlass für eine bestimmte Zeit gespeichert werden sollen. Faeser argumentiert, dass der Schutz der inneren Sicherheit von maßgeblicher Bedeutung sei und warnt: „Wenn keine Daten gespeichert würden, könnten auch keine eingefroren werden. Das ist also eine notwendige Grundlage für das neue Quick-Freeze-Verfahren.“
Weitere Gespräche und Forderungen der Sicherheitsbehörden
Die Innenministerin kündigte an, dass weiter über dieses Thema verhandelt wird: „Über diese Frage verhandeln wir deshalb weiter. Das haben wir ausdrücklich vereinbart.“ Sie betonte auch, dass die Sicherheitsbehörden eine allgemeine Speicherung fordern: „Es besteht bei allen Ermittlungsbehörden und Innenministern in den Ländern wie im Bund und in der EU völlige Einigkeit, dass wir eine kurzzeitige Speicherung der IP-Adressen bei den Anbietern brauchen.“ Sie weist darauf hin, dass die IP-Adresse nichts weiter als die technische Kennung eines Geräts ist und der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen ausdrücklich für zulässig erklärt hat. „Das ist unser rechtlicher Maßstab.“
✨ durch KI bearbeitet, .