(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Deutsche Arbeitsmarkt öffnet sich für ausländische Fachkräfte.
Die Bundesregierung hat am Freitag einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass ausländische Fachkräfte zukünftig leichter in den deutschen Arbeitsmarkt kommen sollen. Der Entwurf wurde mit 388 Stimmen, bei 234 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen, beschlossen.
Drei Säulen der Einwanderung
Der Gesetzesentwurf sieht drei Säulen für die Einwanderung von Fachkräften vor: Eine Fachkräftesäule, eine Erfahrungssäule und eine Potenzialsäule. Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Sie umfasst wie bisher die „Blaue Karte EU“ für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss.
Erleichterung für Berufseinsteiger und Schutzberechtigte
Die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe werden „spürbar“ abgesenkt und eine „niedrige Mindestgehaltsschwelle“ für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen. Dadurch soll die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtert werden. International Schutzberechtigte, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, sollen zukünftig eine „Blaue Karte EU“ erhalten.
Erweiterung der „Blauen Karte EU“
IT-Spezialisten können zukünftig eine „Blaue Karte EU“ erhalten, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, „aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“. Arbeitgeberwechsel für Inhaber einer „Blauen Karte EU“ werden vereinfacht sowie Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland geschaffen.
Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Drittstaatsangehörige steigern
Die Regelungen sollen die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige steigern. Die Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland „attraktiver“ gemacht wird. Die Sicherung des Lebensunterhalts wird durch erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert.
Neue Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft
Eine neue Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver machen. Das Anerkennungsverfahren kann erst im Inland begonnen werden.
Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems
Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Die Chancenkarte bietet Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung und ermöglicht den Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken. Die Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“ sein.