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Startseite AktuellExternes Rechtsgutachten darf aus Fraktionskassen bezahlt werden
AktuellArchivOsnabrückThema Neumarkt

Externes Rechtsgutachten darf aus Fraktionskassen bezahlt werden

von Bianka Specker und Heiko Pohlmann 29. Mai 2017
von Bianka Specker und Heiko Pohlmann 29. Mai 2017
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Das am Freitag von der „Regenbogenkoalition“ vorgelegte Rechtsgutachten darf aus den aus Steuergeldern gefüllten Etats der Ratsfratkionen bezahlt werden, das ergaben Recherchen der HASEPOST.

Das 11-seitige Dokument – Kostenpunkt mehr als 3.500 Euro – wurde von der Kanzlei Lenz und Johlen erstellt, einer auch vom Shoppingcenter-Investor Unibail-Rodamco regelmäßig beauftragten Kölner Anwaltskanzlei, wie unsere Redaktion am Freitag zuerst berichtete.

Kosten werden nach Größe der Fraktionen geteilt

Das Rechtsgutachten, das im Streit um die Sperrung oder Nicht-Sperrung des Osnabrücker Neumarkts im Sinne der Regenbogenkoalitionäre (SPD, Grüne, FDP, UWG/Piraten, Linke) den Durchbruch bringen soll, wurde „größenanteilig“ aus den Etats der jeweiligen Fraktionstöpfen gezahlt, so die Vertreter der Regenbogenkoalition auf der Pressekonferenz am Freitag.
Man müsse nun an anderer Stelle sparen, so Giesela Brandes-Steggewentz.

Leser fragten kritisch nach

In zahlreichen Leserbeiträgen auf Facebook und unter den Artikeln der Lokalzeitung kam die Frage auf, ob Fraktionszuwendungen für die Erstellung externer Gutachten wie dieses Rechtsgutachten genutzt werden dürfen.

Eine Literaturrecherche ergab, dass unter Juristen und Lokalpolitikern schon oft über die Grenzen der Mittelverwendung in den kommunalen Fraktion gestritten wurde.
Aufgabe der Fraktionen – als gewählter Bestandteil der Verwaltung – ist die Zusammenführung von mehrheitlich für richtig gehaltenen Standpunkten der Fraktionsmitglieder, also den Ratsmitgliedern. „Hierfür ist es notwendig, dass die Fraktion sich regelmäßig trifft und die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse vorbereitet“, dafür sind die Zuwendungen in erster Linie vorgesehen, so eine juristische Hausarbeit*, die sich mit der vergleichbaren Rechtslage in NRW beschäftigt.

In Einzelfällen sind externe Sachverständige OK

„Es ist nicht zulässig, dass Zuwendungen der Kommune für Mitarbeiter der Fraktionen verwendet werden, die dauerhaft mit der Erarbeitung von Anträgen und der inhaltlichen Aufarbeitung von Verwaltungsvorlage beschäftigt sind, da es eher darum gehen muss Mitglieder der Vertretung an sich fortzubilden und in Einzelfällen von externen Sachverständigen beraten zu lassen“.*

Am Montagnachmittag bestätigte Gerhard Meyering vom Presseamt der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion die Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung für ein extern beauftragtes Rechtsgutachten.

Zweifel bleiben…

Unserer Redaktion liegen allerdings auch Informationen vor, dass es hierzu durchaus auch abweichende Meinungen im Umfeld der CDU- und BOB-Fraktion gibt. Hintergrund ist, dass die Ratsfraktionen als Teil der Verwaltung keine „Gegen-Verwaltung“ aufbauen dürfen und die Politik grundsätzlich dem Sachverstand der eigentlichen Verwaltungsabteilungen zu vertrauen hat.
Auch was mögliche Interessenskonflikte der im fernen Köln beauftragten Anwaltskanzlei hinsichtlich ihres Großkunden Unibail-Rodamco angeht, „gärt“ es bei den Gegnern einer Neumarktsperrung. Hinter vorgehaltener Hand gehen die Vorwürfe weit über den inflationär gebrauchten Begriff „Gefälligkeitsgutachten“ hinaus.
Wie der im Ratsinformationssystem hinterlegten Kopie des Rechtsgutachtens zu entnehmen ist, war der Vorsitzende der SPD Ratsfraktion, Frank Henning, Ansprechpartner der Anwaltskanzlei. Das Gutachten wurde von dort auch an seine private Mailadresse und nicht an eine Mailadresse der Ratsfraktion verschickt.

*vgl. auch: Swen Schütz, Der Anspruch von Ratsfraktionen auf eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln und die Grenzen der Mittelverwendung, München, GRIN Verlag, 1999, http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/97409.html

 

 

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