Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedet wurde, veranlasst Bundesländer zu steigenden Erwartungen an Einbürgerungszahlen. Laut einer Abfrage des „Focus“ bei allen 16 deutschen Gliedstaaten werden ab Juni 2024 höhere Einbürgerungszahlen vorhergesagt.
Steigende Einbürgerungszahlen erwartet
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat Auswirkungen auf die erwarteten Einbürgerungszahlen in Deutschland. Hessen rechnet mit einer Verdoppelung der Einbürgerungsanträge, wie das dortige Innenministerium dem „Focus“ mitteilte. Im Jahr 2023 wurden dort 31.500 Ausländer eingebürgert, ab Juni 2024 werden mehr als 63.000 Menschen pro Jahr erwartet.
Auch Bayern erwartet einen Anstieg und geht von 55.000 bis 60.000 Einbürgerungen für das Jahr 2024 aus, was mindestens 18.897 mehr neuen Staatsbürgern als 2023 entspricht. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Bundesland 36.103 Einbürgerungen registriert.
Verdoppelung in Berlin erwartet
Die Hauptstadt Berlin erwartet ebenfalls eine Verdoppelung der Einbürgerungszahlen. Derzeit werden jährlich rund 9.000 Ausländer eingebürgert, zukünftig strebt der Senat an, jährlich 20.000 Einbürgerungsverfahren erfolgreich abzuschließen, wie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres erklärte. Vor allem von türkischen Staatsangehörigen wird der Anstieg erwartet. Allerdings liegen derzeit noch etwa 40.000 offene Anträge vor, teilte das Landesamt für Einwanderung in Berlin mit.
Ebenfalls steigende Zahlen in anderen Bundesländern
Die Stadtgemeinde Bremen geht im Vergleich zum Vorjahr von fast einer Verdoppelung der Einbürgerungsanträge aus, von 5.749 auf 10.000. Die anderen befragten Bundesländer erwarten auch stark steigende Antragszahlen oder enthielten sich konkreter Prognosen.
Die seit Januar 2024 geltende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es Ausländern, bereits nach fünf Jahren, oder bei besonderer Integrationsleistung sogar nach drei Jahren, den deutschen Pass zu erlangen. Bisher war eine Einbürgerung in der Regel erst nach acht Jahren möglich. Zudem dürfen eingebürgerte Menschen ihren Herkunftspass nun behalten.
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