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Experten warnen vor unzureichendem Schutz für Juden im NRW-Gesetz

Der Leiter des Berliner Tikvah-Instituts, Volker Beck, fordert eine bessere Anpassung der Gesetze Nordrhein-Westfalens zum Schutz jüdischen Lebens, einschließlich Änderungen im Feiertag-, Schul- und Hochschulgesetz sowie im Ladenschlussgesetz.

Forderungen zur gesetzlichen Anpassung

Volker Beck, der auch Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) ist, plädiert dafür, dass Juden im Alltag das Recht haben sollten, „ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und ihrer inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln“, wie er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe) sagte. Aktuell würden Juden „zu Bittstellern“, obwohl sie doch eigentlich garantierte Rechte hätten, monierte Beck.

Änderungen im Feiertagsgesetz

In einem Positionspapier fordert das Tikvah-Institut Änderungen im Feiertagsgesetz sowie im Schul- und Hochschulgesetz des Landes NRW. Als entscheidende Neuerung sollten im NRW-Feiertagsgesetz der Schabbat und weitere biblische Feiertage – unter Schutz gestellt werden. An diesen Tagen sollten jüdische Berufstätige – unbezahlt – der Arbeit fernbleiben dürfen und Schüler unterrichtsfrei bekommen.

Anpassungen im Hochschul- und Ladenschlussgesetz

Des Weiteren sollten jüdische Studierende, wenn Prüfungen auf den Schabbat oder ein jüdisches Fest fallen, das Recht auf einen „gleichwertigen Ersatztermin“ erhalten. Darüber hinaus sieht das Tikvah-Institut Handlungsbedarf beim Ladenschlussgesetz, welches aktuell keine Rücksicht auf den im Judentum geheiligten Schabbat nimmt. Um jüdischen Geschäften zu ermöglichen, am Schabbat (Samstag) geschlossen zu bleiben, fordert das Institut eine Ausnahmeregelung für die Sonntagsöffnung.

Kooperationsveranstaltung zur Diskussion

Über die Vorschläge soll in einer Kooperationsveranstaltung des Tikvah-Instituts am 30. August in Düsseldorf mit Vertretern der Landtagsfraktionen diskutiert werden. Beck betonte, diese Anpassungen seien „in einer religiös pluralen Gesellschaft sachgerecht, im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips geboten und der Fairness im Wettbewerb dienlich“.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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