Experten zufolge gibt es keine völkerrechtliche Grundlage für einen „Schutz“ der abtrünnigen Provinz Transnistrien durch Russland. Sie stellen klar, dass Transnistrien Teil der Republik Moldau ist und betonen, dass ein Schutzersuchen nur durch die Regierung Moldaus gestellt werden kann.
Völkerrechtliche Grundlage fehlt
Der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig erklärte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), dass Transnistrien völkerrechtlich klar Teil der Republik Moldau sei. „Transnistrien ist Teil der Republik Moldau. Punkt. Das ist völkerrechtlich völlig klar“, sagte der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Er fügte hinzu: „Russland vertritt den Standpunkt, das Recht zu haben, die russischsprachige Bevölkerung zu schützen, wenn sie in Gefahr gerät. Das aber ist völkerrechtlich durch nichts abgesichert“.
Keine Befugnis für Schutzersuchen
Der Berliner Völkerrechtler Helmut Aust betonte, dass die selbsternannten Machthaber in Transnistrien keine Befugnis haben, um Schutz durch Russland zu erbitten. „Eine solche Einladungsbefugnis steht nur der Regierung der Republik Moldau zu“, sagte er.
Separatisten in Transnistrien hatten zuletzt Russland um „Schutz“ vor Moldaus Regierung gebeten. Dies weckt Erinnerungen an Moskaus völkerrechtswidriges Vorgehen in der Ukraine, wo man versucht hatte, mit einem Schutzersuchen von Separatisten im Donbass den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu rechtfertigen.
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