Arbeitsrechtsexperten vermuten, dass die Gerichte den sechstägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL nicht untersagen werden. Die Gewerkschaften besitzen nach dem Bundesarbeitsgericht einen weiten Spielraum bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit von Streiks. Trotz der Belastung für die Allgemeinheit besteht Zweifel, ob ein Arbeitsgericht den Streik mittels einer einstweiligen Verfügung untersagen wird.
Die Rolle der Gerichte bei Streiks
Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, äußerte gegenüber dem “Tagesspiegel”: “Praktisch läuft das regelmäßig darauf hinaus, dass Streiks dann verhältnismäßig sind, wenn die Gewerkschaften sagen, dass sie verhältnismäßig sind”. Thüsing gibt zu bedenken, dass die sechstägige Arbeitsniederlegung der GDL an die Grenze dessen geht, was der Allgemeinheit zugemutet werden kann. “Für viele ist die Grenze schon überschritten”, fügte er hinzu.
Das Streikrecht und seine Ausübung
Das Streikrecht wird auch ausgeübt, ohne dass zuvor über ein neues Angebot der Deutschen Bahn verhandelt wurde. Dies werde von der Rechtsprechung akzeptiert, wie Felix Hartmann, Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin, betont: “Wenn die GDL davon ausgeht, ihre Forderungen nur mit einem Streik durchsetzen zu können, wird das letztlich nicht hinterfragt.”
Die Vermutung, dass ein Arbeitsgericht möglicherweise den Streik mittels einer einstweiligen Verfügung untersagt, wird von den Experten als zweifelhaft eingestuft. Laut Thüsing könnten die Gerichte den Streik dennoch für zulässig erklären, solange eine Notdienstvereinbarung existiert und eine Basisversorgung gewährleistet ist.
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