Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, kritisiert den Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Zuwanderung scharf. Er hält den Entwurf für unausgereift und teilweise rechtswidrig. Besonders kritisch sieht er die Regelungen zum Familiennachzug sowie die Vorschläge zur Abschiebungshaft.
Kritik an der Aussetzung des Familiennachzugs
Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, äußerte sich in der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe) kritisch zum Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Zuwanderung. Besonders problematisch sei die unbefristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. „Diese ist mit Blick auf das Grundrecht auf Familieneinheit nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention in dieser Form sicher nicht zulässig“, stellte der Migrationsrechtler klar.
Abschiebungshaft und rechtliche Bedenken
Kluth äußerte sich zudem besorgt über die geplanten Maßnahmen zur Abschiebungshaft. Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Bundespolizei eine Abschiebungshaft beantragen könne. Während dies an sich unproblematisch wäre, kritisierte Kluth die im Fünf-Punkte-Plan vorgesehene Zielsetzung, alle ausreisepflichtigen Personen ohne zusätzliche Anforderungen wie eine Fluchtgefahr in Haft zu nehmen. „Das verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie und auch gegen das Grundrecht der Freiheit der Person aus dem Grundgesetz“, so der SVR-Vorsitzende.
Rechtswidrige Maßnahmen zur Einreiseverhinderung
Das „Zustrombegrenzungsgesetz“ beziehe sich laut Kluth mit seinen Neuregelungen vor allem auf den Familiennachzug und die Rückführung. Die Eindämmung der irregulären Einreise solle durch die Anordnung von Grenzschließungen erfolgen. Die CDU/CSU-Fraktion vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahme ohne Gesetzesänderung möglich sei. „Nur diese Maßnahme würde dazu beitragen, die irreguläre Migration einzudämmen. Sie wäre aber nach meiner Ansicht europarechtswidrig“, erklärte Kluth abschließend.
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