Der Jurist Constantin Hruschka hält die von CDU und CSU geforderten Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Aus seiner Sicht sind diese Zurückweisungen und die aktuellen Grenzkontrollen an den deutschen EU-Binnengrenzen wahrscheinlich rechtswidrig.
EU-Recht und Die Zurückweisung von Asylbewerbern
Constantin Hruschka, ein Rechtswissenschaftler, äußerte Bedenken gegen die Zurückweisungspläne der CDU und CSU. Er erklärte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Eine direkte Zurückweisung von Personen, die einen Asylantrag stellen oder bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, ist nicht zulässig.“ Hruschka bezieht sich dabei auf die Dublin-Verordnung, die vorschreibt, dass Asylbewerber nur in das Land überstellt werden dürfen, das für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist. „Sie dürfen deshalb nicht einfach in ein Nachbarland zurückgeschickt werden. Und die Rücküberstellung darf auch nur innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens stattfinden.“
Die Rolle des Verfahrens
Hruschka erläutert, dass dieses Verfahren grundsätzlich verkürzt werden kann, jedoch nicht auf solche Weise, „dass eine Zurückweisung direkt an der Grenze möglich wäre“. Die derzeitige Praxis der CDU und CSU geht seiner Meinung nach über das zulässige Maß hinaus.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen
Neben den angesprochenen Zurückweisungen, äußerte der Professor an der Evangelischen Hochschule in Freiburg auch Bedenken in Bezug auf die gegenwärtigen Grenzkontrollen innerhalb der EU. Hruschka stellte fest: „Die Grenzkontrollen, die es an den deutschen EU-Binnengrenzen gerade gibt, sind sicher rechtswidrig.“ Er stellt infrage, ob diese Kontrollen ohne eine Gutachten der EU-Kommission fortgeführt werden sollten und ist davon überzeugt, dass die Kommission zu dem Schluss kommen würde, dass die Kontrollen nicht rechtmäßig sind, „weil es keine akute Notlage gibt, die man nicht europäisch lösen könnte.“
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