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Startseite AktuellEx-Zoo-Geschäftsführer Busemann: Nun entscheidet doch das Arbeitsgericht
AktuellOsnabrück

Ex-Zoo-Geschäftsführer Busemann: Nun entscheidet doch das Arbeitsgericht

von Heiko Pohlmann 11. Dezember 2024
von Heiko Pohlmann 11. Dezember 2024
Fachgerichtszentrum Osnabrück / Foto: Pohlmann
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Nicht nur der Abschied des ehemaligen Zoo-Geschäftsführers Andreas Busemann verlief alles andere als reibungslos – auch das juristische Nachspiel seiner fristlosen Kündigung im vergangenen Sommer läuft nicht rund.

Zweimal scheiterte bereits die Ansetzung eines Gütetermins am Arbeitsgericht Osnabrück. Ein derartiger Termin wäre der Auftakt der Kündigungsschutzklage, die Andreas Busemann eingereicht hat. Obwohl der ehemalige Geschäftsführer offiziell im Herbst 2023 von seinem Posten abberufen wurde und im Mai 2024 eine große Abschiedsfeier stattfand, war er pro forma weiterhin beim Zoo beschäftigt.

Der Abberufung als Geschäftsführer vorausgegangen war ein monatelang über die Medien gespielter Rosenkrieg zwischen Zoo und Andreas Busemann. Unsere Redaktion hatte dieser Trennung u.a. eine dreiteilige Artikelserie (Teil 1, 2, 3 hier) gewidmet.

Die Weiterbeschäftigung, vor allem auch die weitere Bezahlung, diente entsprechend eines von beiden Seiten geschlossenen Aufhebungsvertrags dazu, Andreas Busemann einen finanziell attraktiven Übergang zu ermöglichen – allerdings ohne dass dieser noch konkrete Aufgaben im Zoo übernehmen sollte.

Busemann konnte nicht vom Zoo lassen

Doch anders als vertraglich vereinbart, suchte sich Busemann seine „Aufgabe“ offenbar selbst. Laut Informationen aus Zoo-Kreisen soll er ehemalige Mitarbeiter kontaktiert und vertrauliche Unterlagen beschafft haben. Auf dieser Grundlage übte er ungefragt Kritik an seinem Nachfolger und dem Aufsichtsrat.
Tragisch: Der ehemalige Zoo-Geschäftsführer spannte im Rahmen seiner „Recherchen“ auch seinen ehemaligen Schwager mit ein, der daraufhin noch vor Busemann seinen Job auf dem Schölerberg verlor. Kurz darauf wurde auch Busemann gefeuert.

Zoo stellte sogar Strafanzeige gegen Ex-Geschäftsführer

Angesichts der früheren Leitungsfunktion von Andreas Busemann wollte der Zoo, dass die daraufhin von Busemann gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber aufgebrachten Forderungen am Landgericht verhandelt werden. Dabei soll auch die Schwere der möglichen Verfehlungen eine Rolle gespielt haben. Zu diesen liegen bislang nicht alle Details öffentlich vor. Bekannt ist jedoch, dass sich Busemann und seine Ehefrau Strafzettel für zu schnelles Fahren vom Zoo haben bezahlen lassen.
Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wurde bekannt, dass der Zoo Osnabrück Strafanzeige gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer gestellt hatte.

Landesarbeitsgericht wies Rechtswegbeschwerde des Zoos zurück

Nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts vergangene Woche soll der Fall nun doch vor dem Arbeitsgericht Osnabrück verhandelt werden. Am 18. Dezember 2024 könnte es dort zum mit Spannung erwarteten „Showdown“ zwischen Andreas Busemann und seinem ehemaligen Arbeitgeber kommen.

 

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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