Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Verfassungsjurist Peter M. Huber, hält ein Verbot des Thüringer AfD-Landesverbandes für rechtlich möglich. Ein Verbotsverfahren gegen die Bundespartei sieht er hingegen skeptischer und verweist auf ungeklärte Fragen zur Repräsentativität der Thüringer AfD-Spitze für die Gesamtpartei.
Huber: Teilverbot der AfD in Thüringen rechtlich denkbar
Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Peter M. Huber hält ein Verbot der AfD in Thüringen für möglich. „Persönlich halte ich es für denkbar“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“ laut „Focus“. Die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang zwar nicht abschließend geklärt. „Es gibt dazu auch noch keine Rechtsprechung“, so Huber gegenüber „Focus“.
Allerdings stuft der Verfassungsjurist ein Verbot des Thüringer Landesverbands als rechtlich weniger einschneidend ein. Dies könne ein Argument für die Zulässigkeit eines solchen Schritts sein. Das Verbot des Thüringer AfD-Landesverbandes hält er für möglich, „weil es ein weniger belastender Eingriff ist“, sagte Huber dem „Focus“.
Skepsis gegenüber Verbot der Bundes-AfD
Einem Verbotsverfahren gegen die Bundes-AfD steht der frühere Innenminister von Thüringen zurückhaltender gegenüber. Wäre der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke der „unumstrittene Führer der AfD, wäre die Sache klar“, sagte Huber dem „Focus“. „Wie repräsentativ er für die Gesamtpartei ist, werden die zuständigen Behörden ja auch unter Einsatz von V-Leuten ermitteln“, erklärte er laut „Focus“.
Das Programm der AfD selbst bewertet Huber nicht als zentralen verfassungsrechtlichen Problemfall. „Ich habe mir das nicht im Einzelnen angesehen, lese aber, dass es dem Parteiprogramm der CDU in den 90er-Jahren ähnelt“, sagte er dem „Focus“. Entscheidend sei aus seiner Sicht, ob die AfD hinter den Kulissen plane, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen“, wie Huber gegenüber „Focus“ betonte.
„Geschichte wiederholt sich nicht“
Mit Blick auf mögliche Regierungsbeteiligungen der AfD verweist Huber auf die Widerstandskraft des politischen Systems. Sollte in diesem Jahr erstmals ein AfD-Ministerpräsident ins Amt kommen, hält er das demokratische System für resilient. „Wenn es dazu käme, hat der Bund genügend Instrumente, die von ihr ausgehenden Risiken einzudämmen“, sagte er dem „Focus“.
Zugleich warnt der Münchner Jurist vor historischen Gleichsetzungen. Er lehnt es ab, die AfD mit der NSDAP gleichzusetzen. „Geschichte wiederholt sich nicht“, sagte Huber laut „Focus“.
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