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Startseite Deutschland & die WeltEx-Verfassungsrichter Di Fabio warnt vor weiterer AfD‑Radikalisierung
Deutschland & die Welt

Ex-Verfassungsrichter Di Fabio warnt vor weiterer AfD‑Radikalisierung

von Hasepost Redaktion 28. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 28. Dezember 2025
Logo auf AfD-Parteitag (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio ruft im Umgang mit der AfD zu Sachlichkeit auf und warnt zugleich vor einer weiteren Radikalisierung der Partei. Er mahnt eine sorgfältige Beobachtung der AfD an, ohne sie vorschnell mit der NSDAP gleichzusetzen. Zugleich sieht er unter bestimmten Bedingungen ein mögliches AfD-Verbotsverfahren als „erfolgversprechend“ und politisch notwendig an. Auch für den Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung verweist er auf die Bindung an Recht und Gesetz.

Warnung vor Verfeindlichung im politischen Streit

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio mahnt im Umgang mit der AfD zu Sachlichkeit, aber gleichzeitig zu einer sorgfältigen Beobachtung der Entwicklung der Partei. „Die AfD trägt zur Verfeindlichung bei, weil sie die Auffassung nährt, dass die Migrationspolitik möglicherweise zum Untergang unseres Landes führt oder dass ihr Putin näher steht als Macron oder Merz“, sagte Di Fabio der „Bild am Sonntag“. „Wir müssen allerdings umgekehrt auch sehen, dass die Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP auch Verfeindlichung begünstigt.“ Es möge „Gestalten bei der AfD geben, die mit der Ideologie und den Symbolen der NSDAP liebäugeln“.

Das müsse man „sorgfältig beobachten“, so Di Fabio. Niemand könne ausschließen, dass die Partei sich weiter radikalisiere. „Doch wenn wir so tun, als hätten wir bereits eine Nazi-Partei vor uns, dann verfeindlichen wir natürlich auch diejenigen, die aus irgendwelchen sachlichen oder weniger sachlichen Gründen die AfD wählen. Und das sind immerhin ein Viertel der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland.“

AfD-Verbotsverfahren und mögliche Regierungsbeteiligung

Ein AfD-Verbotsverfahren hält der frühere Verfassungsrichter für „erfolgversprechend“ und es könne „sogar politisch notwendig sein, wenn die Partei sich weiter radikalisiert und darauf ausgeht, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen“. Aktuell sei er aber nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot gegeben seien. Di Fabio mahnt daher: „Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt.“

Eine Regierungsbeteiligung nach einer Landtagswahl im kommenden Jahr hält Di Fabio nur unter einer Bedingung für realistisch: „Solange die AfD nicht die absolute Mehrheit erzielt, gehe ich davon aus, dass sie nicht unmittelbar in eine Regierung eintreten wird. Die anderen Parteien werden untereinander koalieren. Wenn die AfD allerdings die absolute Mehrheit der Mandate erhält, dann wird man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können.“

Grenzen und Möglichkeiten des Grundgesetzes

In diesem Fall halte das Grundgesetz durchaus Möglichkeiten bereit, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlasse. „Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten“, so Di Fabio. „Wenn sie das täte, müssten wir mit dieser Erfahrung leben – und schauen, was die Wähler dann am Ende einer solchen Legislaturperiode sagen. Ich würde nicht den drohenden Untergang der Demokratie an die Wand malen, aber eine ernste Herausforderung steht uns bevor.“

An der Brandmauer sollten die anderen Parteien laut Di Fabio festhalten, „solange es möglich ist und solange es nötig ist“. Der ehemalige Verfassungsrichter: „Ich kann nicht ausschließen, dass die AfD sich eines Besseren besinnt, dass sie sich entwickelt. Aber es deutet mehr darauf hin, dass sie sich auch zum Schlechten entwickeln, sich radikalisieren könnte – als Alternative zu einem freien Deutschland.“

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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