Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy wurde in einem Berufungsprozess aufgrund überhöhter Wahlkampfkosten erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Obwohl das Strafmaß milder ausfällt als in der ersten Instanz, kann Sarkozy die Strafe unter Umständen zu Hause unter elektronischer Überwachung absitzen.
Sarkozy erneut verurteilt
Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy stand in einem Berufungsprozess vor Gericht, der sich um überhöhte Wahlkampfkosten drehte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr, wovon sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Dies ist eine mildere Bestrafung im Vergleich zu der erstinstanzlichen Entscheidung, die ihn zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilte.
Mögliche Strafverbüßung unter Hausarrest
Trotz der Haftstrafe muss Sarkozy seine Strafe wahrscheinlich nicht im Gefängnis absitzen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, dass er diese zu Hause unter elektronischer Überwachung verbüßen kann. Es bleibt auch offen, ob Sarkozy eine Revision gegen das Urteil einlegen wird.
Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze
Die Anklage behauptet, dass Sarkozy während seiner gescheiterten Kampagne zur Wiederwahl als französischer Präsident im Jahr 2012 die Kostenobergrenze für den Wahlkampf überschritten hat. Eine solche Überschreitung hätte den Wegfall der Wahlkampfkostenerstattung zur Folge gehabt, so die Anklage. Die endgültige Entscheidung über Sarkozys Strafmaß und die Bedingungen für seine Strafverbüßung bleibt abzuwarten.
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