Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die ehemalige Bundesjustizministerin (FDP), äußert Kritik an den Forderungen nach erweiterten Überwachungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Sie warnt vor zu weitreichenden Experimenten mit dem Datenschutz und zitiert dabei vor allem die wiederkehrenden Forderungen nach mehr Daten und Befugnissen nach jedem vereitelten oder durchgeführten terroristischen Angriff.
Kritik an ritualisierter Debatte und Profilierungspolitik
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) kritisch über wiederholte Forderungen nach erweiterten Überwachungsmaßnahmen. „Nach jedem verhinderten oder erfolgten terroristischen Anschlag wird immer dieselbe ritualisierte Debatte geführt. Mehr Daten, mehr Befugnisse, mehr Polizisten“, sagte sie. Sie kritisierte die Union, die erst kürzlich ein umfangreiches Sicherheitspaket im Bundesrat zur eigenen „Profilierung“ abgelehnt habe, und nun mit „alten Forderungen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung“ erneut aufwarte.
Unzureichende Überwachung trotz verfügbarer Daten
Ebenso thematisierte Leutheusser-Schnarrenberger den Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Libyen, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll und von den Behörden trotz der bestehenden Datenlage offenbar nicht im Visier gehabt wurde. „Dann nutzt auch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht, wenn gar nicht gezielt gesucht wird“, argumentierte sie. Dabei sei es vielmehr von Bedeutung, die Frage zu klären, warum der zur Ausreise verpflichtete Asylbewerber nicht abgeschoben worden sei.
Gefahr von Experimenten mit dem Datenschutz
Leutheusser-Schnarrenberger, die ebenfalls als Antisemitismusbeauftragte für das Bundesland Nordrhein-Westfalen fungiert, betonte ihre Besorgnis hinsichtlich potenzieller Experimente mit dem Datenschutz. Sie warnte vor einer übereilten und bedenkenlosen Erweiterung der Überwachungsrechte und plädierte stattdessen für eine gezielte Nutzung vorhandener Datenbestände und ein sorgsames Vorgehen hinsichtlich der Datenschutzgesetze.
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