Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nach seiner Entlassung aus dem Amt keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Dies beruht auf der Mindestamtsdauer von vier Jahren, die das Ministergesetz für den Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen vorsieht.
Kein Ruhegehalt für Ex-Minister:
Marco Buschmann wurde in dieser Woche aus seinem Amt entlassen und kommentierte dazu in der „Welt am Sonntag“: „Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben.“
Mögliche Ausnahmeregelungen nicht zutreffend:
Es gäbe zwar Ausnahmen, bei denen ein Minister auch vor Ablauf dieser Frist Anspruch auf ein Ruhegehalt hätte, so der FDP-Politiker weiter. „Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt.“ Diese Regelung sei allerdings auf seine Situation nicht anwendbar, da er „in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden“ sei. „Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht.“
Keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt:
Aufgrund der festgelegten Bedingungen und der aktuellen Situation zieht Buschmann das klare Fazit: „Ich habe also keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt“.
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